Bundesprogramm Energieeffizienz: Bessere Förderbedingungen und leichterer Zugang
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat die Richtlinien des Bundesprogramms Energieeffizienz angepasst und damit kleinen und mittleren Unternehmen der Landwirtschaft den Zugang zu ausgeweiteten Fördermöglichkeiten in langlebige Wirtschaftsgüter erleichtert.
Richtlinien wurden angepasst
Die Überarbeitung der Richtlinie Teil A ermöglicht nach Angaben der BLE nun kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft und des Gartenbaus einen leichteren Zugang zu solchen Fördermaßnahmen, die die CO2-Emissionen in landwirtschaftlichen Unternehmen maßgeblich reduzieren. Darüber hinaus bietet sie zielgerichtetere Fördermöglichkeiten, die die bisher erreichten Erfolge des Programms als Beitrag zum Klimaschutz der Landwirtschaft und dem Gartenbau fortsetzen sollen.
Positivliste eingeführt – Bis zu 40 Prozent förderfähig
In einer Positivliste sind die Einzelmaßnahmen aufgeführt, die beantragt werden können. Dazu gehören hocheffiziente Anlagenkomponenten, wie zum Beispiel Motoren oder Pumpen zur Erstausstattung, Nach- oder Umrüstung sowie alternative Antriebssysteme für Landmaschinen zur direkten Elektrifizierung oder Umrüstung auf nachhaltige Biokraftstoffe.
In der Primärerzeugung sind neben der Modernisierung von bestehenden Anlagen nun auch regenerativ betriebene Neuanlagen nach Abriss einer Altanlage förderfähig. Die Maßnahmen können mit 30 Prozent – unter bestimmten Bedingungen mit 40 Prozent – gefördert werden, sofern die von bisher 700 Euro jetzt auf 900 Euro erhöhte Fördereffizienz je eingesparter Tonne CO2-Äquivalent nicht zuvor begrenzend wirkt.
Förderfähige Energieberatung für einzelne Betriebsbereiche möglich
Mit einer förderfähigen Energieberatung durch zugelassene Personen sollen Informationsdefizite zu klimafreundlichen Technologien abgebaut und bisher unbekannte Energieeinsparpotenziale in den Betrieben erschlossen werden. Die Beratung kann – wie bisher – als gesamtbetriebliche Energieberatung durchgeführt werden. Die neue Richtlinie ermöglicht jetzt auch den alleinigen Fokus auf einzelne Bereiche mit hohen Energieverbräuchen, um diese gezielt klimafreundlich zu gestalten. Die Energieberatung ist Voraussetzung, um erneuerbare Energieerzeugung, Abwärmenutzung oder Energieeffizienzinvestitionen beantragen zu können.
Weitere CO2-Einsparpotenziale in der Landwirtschaft
Mit der Richtlinie Teil B werden erstmals Investitionen in einzelnen großen oder mehreren verbundenen landwirtschaftlichen Unternehmen, Lohnunternehmen oder gewerblichen Maschinenringen gefördert. Der Förderdeckel wird auf bis zu 900 Euro je eingesparter Tonne CO2 angehoben. Im Teil B gibt es auch eine Positivliste für hocheffiziente Einzelmaßnahmen, die der CO2-Einsparung bei der mobilen Energienutzung dienen.
Hintergrund
Das Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau
fördert bereits seit 2016 Maßnahmen, um die Energieeffizienz und -einsparung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion und des Gartenbaus zu verbessern. Seit 2020 ist das Programm ein wichtiger Teil des Klimaschutzplans 2030 der Bundesregierung für den Sektor der Landwirtschaft und wird aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) finanziert. Ziel des Klimaschutzplans 2030 ist es, den CO2-Ausstoß der Landwirtschaft bis 2030 um 16 Millionen Tonnen CO2 gegenüber 2014 zu senken. Für das Jahr 2022 stehen dafür insgesamt 48 Millionen Euro zur Verfügung.
Alle Programminformationen und Antragsmöglichkeiten finden sich unter www.ble.de/energieeffizienz.