Bundesrat beschließt Anhebung der Tierarztgebühren
Tierärztliche Leistungen werden in Deutschland ab Oktober teurer. Der Bundesrat hat der Neufassung der Tierärztegebührenordnung unter Maßgabe einer redaktionellen Änderung am vergangenen Freitag zugestimmt, berichtet Agra Europe.
Der Bundesrat hat der vom Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegten Neufassung der Tierärztegebührenordnung (GOT) unter Maßgabe einer redaktionellen Änderung am vergangenen Freitag zugestimmt. Die Mehrkosten für Tierhalter können allerdings laut Bundesregierung nicht beziffert werden.
Gebührenanpassungen soll Fortbestand von Tierarztpraxen sichern
Die Anhebung wird von der Bundesregierung damit begründet, dass die aktuell geltende GOT noch aus dem Jahr 1999 stammt. Es sei an der Zeit, die Vorgabe an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand sowie an die wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Anpassung erfolgt auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt Prüfung der finanziellen und strukturellen Auswirkungen hinsichtlich der Angemessenheit der Gebührensätze der Gebührenordnung für Tierärzte
, das auf eine Initiative des Bundeslandwirtschaftsministeriums zurückgeht. Dieses hatte anlässlich des Kabinettbeschlusses zur neuen GOT im Mai hervorgehoben, dass die bisherigen Gebühren nicht mehr ausreichend seien. Die Anpassung ermögliche den Fortbestand vieler Tierarztpraxen. Die Attraktivität der kurativen Tätigkeit, der tierärztlichen Notdienste und der flächendeckenden tierärztlichen Nutztierbetreuung werde erhöht.
Die ISN meint:
Durch die nun vom Bundesrat beschlossene Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte kommt auf die Tierhalter in Deutschland in einem weiteren Bereich eine Kostensteigerung zu. Auch wenn die jeweiligen Beträge nicht so groß sein dürften wie in den Bereichen Futter und Energie, bedeutet dieser Anstieg eine weitere finanzielle Belastung der Betriebe. Und dies bei gleichzeitigen Preissenkungen von Aldi für Schweinefleischprodukte vor ein paar Tagen. Damit öffnet sich die Preisschere zwischen Kosten und Erlösen für die ohnehin schon stark unter Druck stehenden Schweinebetriebe noch um einen weiteren Schritt.
Unverständlich ist für uns außerdem, dass die Bundesregierung bei den Erläuterungen zu dieser Änderung zwar von Mehrkosten für die Tierhalter durch ansteigende Tierarztkosten spricht, diese jedoch nicht näher beziffert.