04.11.2022rss_feed

Bundesrat: Empfehlungen zur Fortsetzung der Gewinnglättung bei Landwirten fanden keine Mehrheit

© Bundesrat/ Sascha Radke

© Bundesrat/ Sascha Radke

Eine Verlängerung der bis 2022 befristeten steuerlichen Gewinnglättung für Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft wird vom Bundesrat nicht befürwortet, berichtet Agra Europe.

 

Der Bundesrat ist in seiner Sitzung am vergangenen Freitag nicht den Empfehlungen seines Agrarausschusses und des Wirtschaftsausschusses gefolgt, in die Stellungnahme zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 die Forderung nach einer Vorlage für eine leicht administrierbare Anschlussregelung für die wegfallende Tarifermäßigung aufzunehmen.

 

Empfehlungen des Agrar- und Wirtschaftsausschusses fanden keine Mehrheit

Bekanntlich sieht das jetzt auslaufende Instrument der Tarifermäßigung vor, dass anstelle der Bemessung der Einkommensteuer des aktuellen Steuerjahres ein glättender dreijähriger Durchschnittsgewinn herangezogen wird. Dabei wurde von Beginn an auf die drei Betrachtungszeiträume 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2019 bis 2022 abgestellt.

Der Agrar- und der Wirtschaftsausschuss hatten ihre Empfehlung damit begründet, dass die Land- und Forstwirte einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen und regionalen Lebensmitteln sowie zugleich zum Erhalt der natürlichen Lebensräume leisteten. Allerdings befänden sich viele dieser bäuerlichen Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage. Außerdem hatten sich beide Ausschüsse dafür ausgesprochen, dass der Bundesrat die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage anmahnt. Auch diese Empfehlung fand im Plenum keine Mehrheit.

 

CDU/CSU plädierte für Fortführung der Tarifglättung

Im Vorfeld der Bundesratssitzung hatten sich u.a. die agrarpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der CDU/CSU-Landtagsfraktionen für die Fortführung der Regelung ausgesprochen. Daneben halten wir die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage für dringend notwendig, damit land- und forstwirtschaftliche Betriebe für schlechte Jahre selbst steuerliche Rücklagen bilden und so vorsorgen können, hieß es außerdem in einer gemeinsamen Erklärung der Unionsagrarsprecher. Sie wiesen ebenfalls darauf hin, dass sich aktuell viele familiengeführte landwirtschaftliche Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage befänden. Die enorm gestiegenen Preise für Energie und Düngemittel sowie Ernteausfälle aufgrund von Dürren, Starkregen und Hagel bedrohten ihre Existenz.


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