05.03.2021rss_feed

Ergebnisse der Bundesratssitzung: Bundesrat für Tierwohlabgabe und verpflichtendes Tierwohllabel

© Bundesrat/Steffen Kugler

© Bundesrat/Steffen Kugler

Auf seiner dritten Sitzung des Jahres befasste sich der Bundesrat heute mit einigen Themen, die für Schweinehalter von Bedeutung sind. Der Bundesrat folgt der Empfehlung des Agrarausschusses und fordert den Bund dazu auf, ein Finanzierungskonzept für den Umbau der Nutztierhaltung vorzulegen. Außerdem fordert der Bundesrat die Einführung einer Tierwohlabgabe und eines staatlich verpflichtenden Tierwohllabels. Der Entschließungsantrag zur Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für Betäubungsanlagen wurde mit Änderungen angenommen. Die baden-württembergische Gesetzesinitiative für ein Mindestpreismodell bei Fleisch wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

ISN: Gut, dass der Bundesrat in Sachen Nutztierstrategie auf das Tempo drückt und gut, dass das Mindestpreismodell von der Tagesordnung genommen wurde.

 

Nutztierstrategie des Bundes

Der Bundesrat fordert den Bund dazu auf, noch vor der Bundestagswahl eine Finanzierungsstrategie für den Umbau der Nutztierhaltung vorzulegen, berichtet Agra Europe (AgE). Zeitnah müssten konkrete Schritte zur Umsetzung der Empfehlungen aus der Borchert-Kommission eingeleitet werden, heißt es in einer Entschließung, die die Länderkammer heute gefasst hat. Darin spricht sich der Bundesrat für eine Tierwohlabgabe auf Fleisch, Milch und andere tierische Produkte aus.

Die Einführung einer Tierwohlabgabe ist laut der Entschließung ein zentrales Element zur Finanzierung für die notwendige Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Sie werde auch von der Mehrzahl der Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützt. Die Abgabe solle die Mehrkosten für höhere Tierwohlstandards honorieren, um bessere Haltungsbedingungen mitzufinanzieren. Sie diene dazu, klare Rahmenbedingungen für Investitionen der Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen.

Als weiteren wichtigen Baustein sieht der Bundesrat die Einführung eines staatlichen verpflichtenden Tierwohllabels. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wünschten sich eine Kennzeichnung für Lebensmittel, die Auskunft über das Tierwohl bei Haltung, Transport und Schlachtung von Nutztieren gebe.

Mehr Tierwohl im Fleischsektor - Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Betäubungsanlagen und -geräte

Der Entschließungsantrag von Baden-Württemberg für eine weitere Verbesserung bei der Betäubung von Tieren bei der Schlachtung und die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für serienmäßig hergestellte Betäubungsanlagen und -geräte, wurde heute in geänderter Fassung vom Bundesrat angenommen. Der Bund solle prüfen, ob Hersteller von Betäubungsanlagen zukünftig verpflichtet werden können, die von ihnen angebotenen Geräte vor Markteinführung auf ihre Tauglichkeit im Hinblick auf eine tierschutzkonforme Nutzung prüfen zu lassen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, sich auch auf EU-Ebene für die Einführung einer Zulassungs- und Abnahmepflicht für serienmäßig hergestellte Betäubungsgeräte und Betäubungsanlagen einzusetzen. Außerdem sollen die Vorgaben zu den verschiedenen Betäubungsverfahren, z.B. zu den Schlüsselparametern bei der Elektrobetäubung von Schlachtschweinen, auf Basis des wissenschaftlichen Kenntnisstandes geprüft und ggf. angepasst werden.

 

Die ISN meint:

Es ist gut dass der Bundesrat in Sachen Nutztierstrategie weiter auf das Tempo drückt, denn die Tierhalter brauchen endlich Planungssicherheit und Perspektive. Dass dabei die Finanzierung ein zentraler Punkt ist, ist richtig. Es sind aber noch einige weitere Steine aus dem Weg zu räumen, nämlich der genehmigungsrechtliche Aspekt. Das heißt, die Tierhalter müssen die gewünschten Anpassungen im Betrieb überhaupt umsetzen können. Dass die Gesetzesinitiative zum Mindestpreismodell bei Fleisch von der Tagesordnung genommen wurde, begrüßen wir, da dieses aus unserer Sicht nicht praktikabel ist.

 

 


arrow_upward