Bundesrat stimmt für den Erhalt der Privilegierung bei Stallumbauten zu mehr Tierwohl
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am vergangenen Freitag ein Votum für den Erhalt der Privilegierung bei Umbauten zu mehr Tierwohl abgegeben. Einbezogen sind auch Ersatz- und Anbauten bei gleich bleibendem Tierbestand sowie die Umsetzung der Haltungsvorgaben.
ISN: Ein Schritt in die richtige Richtung. Nun müssen weitere genehmigungsrechtliche Hürden in gleicher Weise angepasst werden, um die Weiterentwicklung der Betriebe zu ermöglichen.
Wie Agra Europe (AgE) berichtet, hat sich der Bundesrat am vergangenen Freitag für eine Tierwohlprivilegierung
im Außenbereich ausgesprochen. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Baulandmobilisierungsgesetz folgte die Länderkammer dem Vorschlag ihres Agrarausschusses, in den § 35 Baugesetzbuch (BauGB) eine entsprechende Ergänzung aufzunehmen, meldet AgraEurope (AgE). Keine Mehrheit erhielt hingegen die vom Agrar- und vom Umweltausschuss geforderte Ablehnung einer Verlängerung von § 13b BauGB, der eine Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren ermöglicht. Zur Begründung hatten die Ausschüsse auf den erforderlichen sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen hingewiesen.
Nach dem Votum des Bundesrates soll die Privilegierung im Außenbereich für genehmigte Ställe erhalten bleiben, wenn diese zum Zwecke der Verbesserung des Tierwohls geändert, baulich erweitert oder ersetzt
werden sollen. Voraussetzung soll sein, dass dabei die Zahl der Tierplätze nicht erhöht wird.
Bisher genehmigte Ställe dürften aufgrund von bauplanungsrechtlichen Hindernissen nicht von der Teilnahme an freiwilligen Tierwohlprogrammen abgehalten werden, so die Länderkammer in ihrer Begründung. Das Gleiche gelte für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben wie den Umbau der Kastenstände für Sauen. Die vorgeschlagene Tierwohlprivilegierung
stelle sicher, dass bestehende Stallbauten ohne unverhältnismäßig großen bürokratischen Aufwand tierwohlgerechter gestaltet werden könnten.
Einbezogen werden müsse auch der Ersatz eines alten Gebäudes, weil gerade bei älteren Stallbauten oft nur die Alternative eines Abrisses und vollständigen Neubaus eines tierwohlgerechteren Stalles in Frage komme. Schließlich müsse der Tatsache Rechnung getragen werden, dass das Thema Offenstall
in der Diskussion um die Ausgestaltung tierwohlgerechterer Ställe ein wichtiger Baustein sei. Daher sei auch eine mögliche Gebäudeerweiterung durch Anbau oder Teilneubau unerlässlich.
Die ISN meint:
Umbauten sowie auch Ersatz- und Anbauten bei Ställen müssen ermöglicht werden, um mehr Tierwohl zu erreichen und auch um die Vorgaben zur Umsetzung der Tierschutzvorgaben umzusetzen. Nur wenn die Privilegierung dabei erhalten bleibt, ist eine Weiterentwicklung der Betriebe möglich. Das Votum des Bundesrates ist deshalb ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist ein wichtiger Schritt – nicht mehr und nicht weniger. Weitere Schritte müssen nun folgen, denn nicht nur das Baugesetzbuch, sondern auch weitere gesetzliche Vorgaben, beispielsweise wenn es um Emissionen geht, müssen in gleicher Weise angepasst werden,