Ergebnisse der Bundesratssitzung: Bundesrat für mehr Tierschutzkontrollen und eigenständiges Tierarzneimittelgesetz
Auf seiner fünften Sitzung des Jahres befasste sich der Bundesrat am Freitag vergangene Woche (07.05.21) erneut mit einigen Themen, die für Schweinehalter von Bedeutung sind. Der Änderung des Tierschutzgesetzes sowie einem neuen eigenständigen Arzneimittelgesetz hat der Bundesrat zugestimmt. Der Entschließungsantrag aus Mecklenburg-Vorpommern zur Einführung von Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung wurde an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen.
Änderung des Tierschutzgesetzes
Dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes hat der Bundesrat zugestimmt. Damit wird die Bundesregierung nun aufgefordert, die Gesetzesänderung umzusetzen. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast, auf deren Initiative die Änderung des Tierschutzgesetzes zurückgeht, begrüßte am Freitag die Entscheidung des Bundesrates und erklärte, dass die zuständigen Behörden damit die rechtliche Möglichkeit erhalten, Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte (VTN-Betriebe) durchzuführen. Außerdem könnten Tiere nun durch die Kennzeichnungspflicht bis zum letzten Betrieb zurückverfolgt werden. Der Geltungsbereich erfasse alle wesentlichen Arten landwirtschaftlicher Nutztiere, die bei VTN-Betrieben angeliefert werden: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde.
Die ISN befürwortet Kontrollen dort, wo Verdachtsmomente hinsichtlich Tierschutzvergehen bestehen, warnt aber vor Bürokratiemonstern und fordert praktikable Lösungen. Zudem dürfen Tierhalter nicht unter Generalverdacht gestellt werden – dazu hatten wir in dieser Meldung berichtet:
Erlass eines eigenständigen Tierarzneimittelgesetzes
Auch dem Entwurf eines Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften hat der Bundesrat zugestimmt. Damit sollen die nationalen Vorschriften des Tierarzneimittelrechts an neue EU-Bestimmungen angepasst werden. Die zuständigen Fachausschüsse hatten lediglich eine Reihe klarstellender und redaktioneller Änderungen, aber keine grundlegenden Einwendungen gegen den Gesetzentwurf empfohlen.
Die ISN hatte im Vorfeld die kurze Zeitspanne zur Stellungnahme als keinesfalls ausreichend eingeordnet, um ein derartiges umfangreiches neues Gesetzesvorhaben ausreichend zu bearbeiten und die vielfältigen Auswirkungen auf die deutsche Schweinehaltung angemessen zu bewerten.
Lesen Sie hierzu unsere Meldung:
Entschließungsantrag: Größenbeschränkungen für Tierhaltungsanlagen
Der Entschließungsantrag von Mecklenburg-Vorpommern zur Einführung von Obergrenzen für Tierhaltungsanlagen wurde vom Bundesrat an den Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Beratung überwiesen.