11.10.2022rss_feed

Bundesratsbeschluss: Pauschalierungssatz sinkt auf 9 Prozent

©Pixabay

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Der Bundesrat hat am Freitag einer Senkung der Umsatzsteuerpauschalierung für landwirtschaftliche Betriebe zugestimmt, die zuvor vom Bundestag bereits beschlossen worden war. Pauschalierende Landwirte dürfen damit ab 2023 statt den aktuell gültigen 9,5 % nur noch 9,0 % Umsatzsteuer berechnen, berichtet Agra Europe (AgE).

ISN: Die erneute Absenkung des Pauschalierungssatzes ist für die Landwirte ein weiterer Einschnitt und bringt weitere finanzielle Verluste. Es gilt nun, individuell zu kalkulieren, wie die einzelnen Betriebe darauf reagieren können.

 

Der Durchschnittssatz für die Umsatzsteuerpauschalierung sinkt zum 1. Januar 2023 erneut, und zwar von derzeit 9,5 % auf 9,0 %. Eine zuvor vom Bundestag beschlossene Änderung des Umsatzsteuergesetzes hat der Bundesrat mit seiner Zustimmung zum Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen am Freitag gebilligt.

 

Jährliche Überprüfung und Anpassung

Bereits zu Beginn dieses Jahres war der Pauschalierungssatz von 10,7 % auf 9,5 % abgesenkt worden. Das Ende 2021 nach jahrelangem Streit mit der EU-Kommission um die Pauschalierung verabschiedete Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht sieht vor, dass der Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte auf der Grundlage einer Methodik des Bundesrechnungshofs berechnet wird. Vorgeschrieben sind eine jährliche Überprüfung des Durchschnittssatzes und die Umsetzung daraus resultierender Anpassungen.

 

Die ISN meint:

Für die Landwirte bedeutet der neue Pauschalierungssatz zusätzlich zur derzeit ohnehin schon desolaten finanziellen Situation auf den Betrieben einen weiteren spürbaren Einschnitt und erhebliche finanzielle Verluste. Sofern noch nicht geschehen, müssen die Betriebe nun individuell kalkulieren, ob es mit den neuen Regelungen zum Pauschalierungssatz sowie der seit diesem Jahr neuen Umsatzgrenze überhaupt sinnvoll ist, die Pauschalierung weiterhin zur Anwendung zu bringen oder besser auf die normale Umsatzbesteuerung zu wechseln.


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