08.05.2023rss_feed

Bundesregierung will Brandschutzregelungen in Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufnehmen

In Tierhaltungsanlagen spielen Brandschutzauflagen eine wichtige Rolle ©ISN

In Tierhaltungsanlagen spielen Brandschutzauflagen eine wichtige Rolle ©ISN

Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant, rechtliche Regelungen für Brandschutzkonzepte in die Tierschutz-Nutzierhaltungsverordnung aufzunehmen, um das Risiko für Stallbrände zu verringern, berichtet Agra Europe.

ISN: Brandschutz in Tierhaltungsanlagen ist notwendig und deshalb spielen Brandschutzauflagen bereits eine wichtige Rolle z.B. in Genehmigungsverfahren. Brandschutzvorgaben müssen aber mit Augenmaß gesetzt werden sowie lösungsorientiert, praktikabel und natürlich auch bezahlbar sein. Pauschale und überzogene ordnungsrechtliche Keulen, die am Ende jegliche Entwicklung in den Ställen verhindern, sind dagegen von Nachteil der Tiere und der Tierhalter.

 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant, die tierschutzrechtlichen Regelungen zu ergänzen, um den Brandschutz in Ställen zu verbessern. Auf diese Weise solle zukünftig insbesondere das Risiko für Brände in großen Tierhaltungen vermindert werden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Bundestagsanfrage der Fraktion Die Linke.

 

Risiko vermindern und Brandszenario besser vorbeugen

Eine bessere Vorbereitung auf ein akutes Brandszenario soll zudem eine schnellere Brandbekämpfung sicherstellen und die Chancen für eine Rettung der Tiere maßgeblich erhöhen. Entsprechende Regelungen sollen laut dem Landwirtschaftsministerium in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) aufgenommen werden. Dazu soll unter anderem die Ermächtigungsnorm im Tierschutzgesetz (TierSchG) herangezogen werden.

 

Brandschutz bisher Ländersache

In der Antwort der Bundesregierung wird darauf verwiesen, dass Brandschutzkonzepte durch das Bauordnungsrecht geregelt werden, wofür die Bundesländer zuständig sind. In den Landesbauordnungen seien brandschutztechnische Anforderungen hinsichtlich der Brandwände, Flucht- und Rettungswege und des Feuerwiderstandes von Bauteilen enthalten. Dafür diene die Musterbauordnung als Vorlage. Dieser zufolge sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Brandentstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Im Falle eines Feuers müsse die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein. Die Überprüfung und Bewertung, ob die bestehenden Anforderungen im Einzelfall vor Ort eingehalten werden, obliege ebenfalls den Behörden der Länder, erläutert die Bundesregierung.

Die Linke hatte in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, dass es laut Medienberichten 2022 bundesweit 20 Brände in Stallanlagen gegeben habe, bei denen einige tausend Tiere gestorben seien. Auch in diesem Jahr habe es wieder Brandunfälle gegeben. In den landwirtschaftlichen Tierhaltungen muss nach Ansicht der Linksfraktion deshalb der Brandschutz verbessert werden, insbesondere in Großanlagen.

 

Die ISN meint:

Wenn ein Stall brennt und dabei Tiere zu Schaden kommen, ist das immer eine Tragödie – für die Tiere und auch für die betroffenen Landwirte, deren Familien und deren Mitarbeiter. Ohne Frage ist Brandschutz auch deshalb sehr wichtig. Daher hat der Brandschutz bereits einen entsprechenden Stellenwert u.a. in den Genehmigungsverfahren. Beispielsweise gibt es in NRW Brandschutzvorgaben im Rahmen der Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen und einen Erlass zur Überprüfung der elektrischen Anlagen in Tierhaltungsanlagen. Ähnliche Vorgaben gibt es auch in anderen Bundesländern. Und diese Regelungen gelten genauso für große als auch für kleine tierhaltende Betriebe.

Bei der Diskussion und der weiteren Bearbeitung dieses Themas darf es keine Stigmatisierung großer Betriebe geben! Der Brandschutz muss sich an den örtlichen Gegebenheiten, den Gebäudestrukturen und auch dem Produktionsverfahren (z.B. Stroheinsatz) orientieren. Pauschale und überzogene ordnungsrechtliche Keulen, die am Ende jegliche Weiterentwicklung in den Ställen verhindern, sind aber von Nachteil für die Tiere und die Tierhalter. Deshalb ist die Ausgestaltung der anvisierten Vorgaben der Bundesregierung entscheidend. Brandschutz muss sein! – Aber unbedingt mit Augenmaß, lösungsorientiert, praktikabel und natürlich auch bezahlbar.

 

 


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