11.06.2024rss_feed

Bundestag stimmt Novelle des Düngegesetzes zu

© Pixabay

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Die Novelle des Düngegesetzes hat den Bundestag passiert. Kernpunkte sind die Einführung eines bundesweiten Düngemonitorings und Änderungen in der bisherigen Stoffstrombilanzierung, die künftig Nährstoffbilanzierung heißt. Während in der Koalition von einem Meilenstein für verursachergerechte Düngeregeln die Rede ist, übte die Opposition scharfe Kritik an der Gesetzesänderung und warnte vor zusätzlicher Bürokratie, berichtet AgE.

 

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die Novelle des Düngegesetzes beschlossen. Das geänderte Düngegesetz schafft die Grundlage, auf der die Regelungen zur Ausgestaltung der Stoffstrombilanzierung in der entsprechenden Verordnung angepasst werden sollen. Gleichzeitig wird die Stoffstrombilanz in Nährstoffbilanz umbenannt.

 

Neu: Dokumentation der Nährstoffströme ab 15 ha LF

Laut einer Entschließung der Koalition zum Gesetz sollen künftig landwirtschaftliche Betriebe schon ab 15 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) Aufzeichnungen über ihre Nährstoffströme führen müssen. Bisher galt das erst für Betriebe, die 20 Hektar LF oder 50 Großvieheinheiten (GVE) überschritten. Dafür soll sich die Frist für die betriebliche Aufzeichnung von drei auf sechs Monate nach Zu- und Abfuhr verlängern. Zudem soll es Richtwerte für maximal zulässige betriebliche Bilanzwerte für Phosphor geben.

 

Düngemonitoring soll mehr Verursachergerechtigkeit schaffen

Darüber hinaus schafft das neue Düngegesetz die Voraussetzung, ein bundesweites Düngemonitoring einzuführen. Mit diesem soll sich die Verwendung der Dünger in den landwirtschaftlichen Betrieben anhand genauerer Betriebsdaten besser nachvollziehen und bewerten lassen. Auf dieser Basis soll mehr Verursachergerechtigkeit im Düngerecht geschaffen werden. Zugleich soll der Mehraufwand für die Betriebe verringert werden. Daten, die staatlichen Stellen bereits vorliegen, müssen nicht noch einmal von den Betrieben erfasst werden. Bewirtschaftungs- und Düngedaten, die die Betriebe den Bundesländern schon gemeldet haben, können künftig anonymisiert an die Bundesbehörden weitergereicht werden.

 

Bundesrat muss noch zustimmen

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sieht jetzt den Bundesrat gefordert, die Novelle zu unterstützen. Die Opposition übte indes Kritik an der Gesetzesänderung.


ISN meint:

Die Bundesregierung spricht seit Wochen immer wieder von Bürokratieabbau. Doch statt diesen zügig umzusetzen, wird mit immer neuen Gesetzen zusätzliche Bürokratie geschaffen bzw. weiter zementiert. Dies gilt in diesem Fall für das Düngegesetz, aber auch die vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen beim Tierschutzgesetz zeigen leider einen zusätzlichen Aufbau von Bürokratie statt eines Abbaus.


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