13.06.2023rss_feed

Bundestierschutzbeauftragte will Verbandsklagerecht im Bund – ISN: Fachlich und juristisch ungerechtfertigt

Die erste Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, Ariane Désirée Kari, hat gestern ihr Amt angetreten. Auf einer Pressekonferenz kündigte Kari an, in ihrer Funktion unter anderem auf Bundesebene ein Verbandsklagerecht im Tierschutz zu unterstützen. Insbesondere die Rechte von NGOs wolle sie stärken, berichtet AgE.

ISN: Der Erfolg der Tierschutzbeauftragten wird maßgeblich davon abhängen, wie sie ihre Funktion ausfüllt. Es braucht eine Mittlerfunktion statt Misstrauen gegenüber den Tierhaltern und immer noch mehr Ordnungsrecht. Die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände ist weder fachlich noch juristisch zu rechtfertigen.

 

Die Verbesserung der tierschutzrechtlichen Rahmenbedingungen hat sich die neue Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz, Ariane Désirée Kari, auf die Fahne geschrieben. Sie wolle sich dafür einsetzen, dass entsprechende Lücken sowohl bei Nutz- als auch Haustieren zeitnah geschlossen werden, sagte Kari bei einem gemeinsamen Pressetermin mit Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir gestern in Berlin.

Ariane Kari ist die erste Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung. ©BMEL

Ariane Kari ist die erste Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung. ©BMEL


Kari will Rechte von NGOs stärken

Zudem kündigte die bisherige Landestierschutzbeauftragte in Baden-Württemberg an, sie wolle die Rechte von im Tierschutzbereich tätigen NGOs stärken. Eine Voraussetzung dafür sei ein Verbandsklagerecht auf Bundesebene. Auch in Sachen Ausbildung sieht Kari Verbesserungspotential. Sie will dazu mit Universitäten in den Austausch treten. Schließlich strebt sie an, Tierschutzfragen stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern: Mir ist wichtig, dass mehr Menschen erfahren, was tierische Bedürfnisse und Tierschutz überhaupt bedeuten. Dazu beitragen soll eine bessere Vernetzung von Bundesregierung, Bundestag und Verbänden.

 

Beratung des Agrarministers in Tierschutzfragen

Die Bundestierschutzbeauftragte des Bundes soll einen vierköpfigen Mitarbeiterstab bekommen. Kari ist unter anderem zuständig für die Beratung des Agrarministers in tierschutzrelevanten Fragestellungen sowie bei der Mitwirkung und Weiterentwicklung des Tierschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.

 

Die ISN meint:

Ohne Frage ist die Stelle einer oder eines Tierschutzbeauftragten bedeutsam. Insofern ist die Einrichtung dieser Stelle mit entsprechender Ausstattung nicht zu kritisieren. Bezogen auf die Nutztierhaltung wird deren Erfolg in Sachen Tierschutz aber maßgeblich davon abhängen, wie diese Funktion ausgefüllt wird. Es braucht eine Mittlerfunktion, bei der nicht auf immer noch mehr Ordnungsrecht gesetzt wird, sondern die Tierhalter bei Suche nach praktikablen Lösungen mit ins Boot geholt werden. In einzelnen Bundesländern leistet der oder die Tierschutzbeauftragte in diesem Sinne bereits gute Arbeit. Und auch in der Bundesregierung scheint endlich die Erkenntnis zu wachsen, dass eine Transformation der Tierhaltung nur gemeinsam mit den Tierhaltern funktioniert – hier hat man schon viel zu viel Zeit verloren.

Besonders irritierend ist aus unserer Sicht dagegen das scheinbare Misstrauen der neuen Tierschutzbeauftragten gegenüber den Tierhaltern. So ist aus unserer Sicht die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände weder fachlich noch juristisch zu rechtfertigen. Schließlich kann es nicht sein, dass Tierschutzvereinen ohne jeglichen Nachweis eine höhere Sachkompetenz in Sachen Tierhaltung zugesprochen wird als ausgebildeten Landwirten, Tierärzten und Fachgremien. Die Kontrolle der Tierhaltung ist Aufgabe der zuständigen Fachbehörden. Werden von den Behörden Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt, sind diese natürlich ohne Wenn und Aber zu ahnden.


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