22.12.2014rss_feed

Deutschland, Dänemark und die Niederlande unterzeichnen Erklärung für mehr Tierschutz

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt und seine Amtskollegen Sharon Dijksma und Dan Jørgensen nach der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung, Quelle: Dutch Ministry of Economic Affairs

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt und seine Amtskollegen Sharon Dijksma und Dan Jørgensen nach der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung, Quelle: Dutch Ministry of Economic Affairs

Deutschland, Dänemark und die Niederlande haben die Europäische Kommission aufgerufen, dem Tierschutz Priorität einzuräumen.

 

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterzeichnete am Wochenende gemeinsam mit seinen Amtskollegen Sharon Dijksma aus Den Haag und Dan Jørgensen aus Kopenhagen eine darauf abzielende Erklärung.

 

Kräfte bündeln

Unser gemeinsames Ziel ist es, den Tierschutz in der EU weiter voranzubringen. Wir werden zur Verbesserung des Tierschutzes unsere Kräfte bündeln und in Zukunft noch enger zusammenarbeiten, erklärte Schmidt im niederländischen Vught. Der Minister warb für eine möglichst breite Unterstützung und lud weitere Mitgliedstaaten ein, sich der Erklärung anzuschließen.

Zusammenarbeit und Forschung

In der Erklärung vereinbaren die Länder, künftig auf verschiedenen Ebenen enger zusammenzuarbeiten, um gemeinsam den Tierschutz zu verbessern. Dies betrifft nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums den Bereich der Tierschutzforschung ebenso wie die Verbesserung von Haltungssystemen und den Austausch von Best-Practice-Beispielen. Die bestehenden EU-Vorschriften für die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Tieren sollten konsequenter und einheitlicher durchgesetzt werden, fasst Agra Europe zusammen.

Transportzeiten von unter 8 Stunden gefordert

Die drei Minister fordern die Kommission auf, die angekündigte Prüfung eines vereinfachten Tierschutzrechts vorzunehmen und dabei sicherzustellen, dass die Vereinfachung des EU-Rechtsrahmens nicht zu einer Verschlechterung des Tierschutzes führe. Die geltenden Standards müssten im Hinblick auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse überprüft und entsprechend angepasst werden. Dies gilt zum Beispiel für die Beendigung nicht-therapeutischer Eingriffe an Tieren oder die Begrenzung von Schlachttiertransporten, erläuterte Schmidt. Unserer Auffassung nach sollten die Transportzeiten für Schlachttiere grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten.


Hier lesen Sie die Originalpressemeldung des BMEL

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