Dioxin-Urteil: Können Landwirte auf Entschädigung hoffen?
Dezember 2010: Im Zuge des Dioxin Skandals um verunreinigte Futterfette vom schleswig-holsteinischen Betrieb Harles und Jentzsch können zahlreiche Landwirte ihre Produkte nur eingeschränkt oder gar nicht vermarkten.
Ein Urteil des Oberlandesgerichtes in Oldenburg lässt betroffene Tierhalter nun auf Entschädigung hoffen.
Verdacht einer Dioxinbelastung im Futtermittel ausreichend für Schadenersatzanspruch
In dem vorliegenden Fall wurde einem Landwirts aus dem Landkreis Cloppenburg Schadensersatz zugesprochen, dem während der Dioxinkrise zwei Hühnerställe gesperrt wurden. Den durch die Entsorgung der produzierten Eier entstandenen Schaden hatte der Futtermittelhersteller aus dem Kreis Vechta dem Landwirt ersetzt.
Doch der Futtermittelhersteller ist nach Ansicht des Gerichtes darüber hinaus auch verpflichtet, die vom Landwirt geltend gemachten Umsatzeinbußen von mehr als 43.000 € zu ersetzen.
Das Gericht betonte in einer Pressemeldung: Eine Qualitätsminderung von Lebensmitteln kann allein darin liegen, dass der Verdacht fehlender Eignung den Weiterverkauf hindert und rechtfertige den Schadensersatzanspruch des Landwirts. Allein durch den Verdacht seine dessen Lebensmittel unverkäuflich geworden.
Futtermittelhersteller will vors Bundesgericht ziehen
Die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) hat bei dem betroffenen Futtermittelunternehmen nachgehakt. Das Unternehmen wolle den Richterspruch nicht kommentieren. Da eine Revision in diesem Fall nicht möglich sei bleibe dem Unternehmen nur der Gang zum Bundesgerichtshof. Gegenüber der NOZ erklärte ein Unternehmensvertreter darauf: Man werde definitiv den Weg nach Karlsruhe gehen
.
Die ISN meint:
Das letzte Wort ist in diesem langwierigen Verfahren noch nicht gesprochen. Die Hoffnung auf Entschädigung besteht weiter, doch müssen die Landwirte weiter auf ein rechtskräftiges Urteil warten.