Düngegesetz: Vermittlungsverfahren noch offen
Nach der Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung zur Novelle des Düngegesetzes ist der weitere Fortgang noch nicht absehbar. Derzeit ist unklar, wann der Vermittlungsausschuss zusammentritt.
Die Bundesregierung hatte Anfang Oktober den Vermittlungsausschuss zur Novellierung des Düngegesetzes angerufen. Noch nicht absehbar ist derzeit, wann sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat damit befassen wird. Das Verfahren sei noch nicht terminiert, bestätigte ein Sprecher der Länderkammer gegenüber AGRA Europe. Fristvorgaben für das Verfahren gibt es nicht. Neben dem Düngegesetz warten zwei weitere Vorhaben auf eine Einigung. Eine Befassung der drei laufenden Verfahren in dem 32-köpfigen Gremium noch in diesem Jahr sei gut möglich
, heißt es im Bundesrat.
Vorlage der Agrarministerkonferenz
Noch nicht angelaufen ist die informelle Vorbereitung des Vermittlungsverfahrens zur Düngegesetznovelle. Üblich ist, dass sich Fachleute aus Bund und Ländern im Vorfeld zusammensetzen und Einigungsmöglichkeiten ausloten. Im Vermittlungsausausschuss selbst sitzen auf Länderseite die 16 Ministerpräsidentinnen und -präsidenten sowie auf Bundestagsseite 16 Abgeordnete aus den Führungsebenen der Fraktionen entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Parlament.
Die Agrarministerkonferenz hatte sich bei ihrem letzten Treffen Anfang September im thüringischen Oberhof darauf verständigt, dass der Bund die Stoffstrombilanzverordnung aufhebt. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte dem zugestimmt und zugleich angekündigt, die Pläne für eine Nährstoffbilanzverordnung
als Nachfolgeregelung in dieser Legislaturperiode nicht mehr weiterzuverfolgen.
Den Bund beim Wort nehmen
Wir nehmen den Bund hier beim Wort
, erklärte der Vorsitzende der Unionsagrarminister, Baden-Württembergs Ressortchef Peter Hauk, gegenüber AGRA Europe. Der Bund habe zugesagt, die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung zeitnah zu vollziehen. Darüber hinaus setze er sich weiterhin dafür ein, die Aufzeichnungsfrist nach dem Aufbringen von Düngemitteln zu verlängern. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen im Bereich der Düngung erheblich entlastet werden
, betonte der CDU-Politiker. Der Bundesminister habe Bürokratieabbau versprochen, hier müsse er jetzt handeln. Er habe den Bund daher aufgefordert seinen Worten endlich Taten folgen zu lassen.