Düngerausbringung: Sperrfristen 2022/2023 beachten
Nach der Ernte steht das Ausbringen von Dünger auf den Feldern an. Dabei sind auf Bundes- und Landesebene besondere Regelungen und Sperrfristen in den Herbst- und Wintermonaten zu beachten. Die Düngebehörde Niedersachsen hat dazu einen Überblick erstellt.
Welche Sperrfrist ist wo einzuhalten?
Durch die verschiedenen Regelungen in der Düngeverordnung (DüV) und der Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) ist es schwierig einen Überblick über die einzuhaltenden Sperrfristen zu behalten. Die Düngebehörde bietet Ihnen mit der folgenden Tabelle einen Überblick über die im Herbst/Winter 2022/2023 einzuhaltenden Sperrfristzeiträume in Niedersachsen:
Übersicht zu den geltenden Sperrfristen Herbst/Winter 2022/2023
Dabei gilt es zu beachten:
- Die jeweils strengere Sperrfrist in Abhängigkeit von Gebiet und Nährstoffgehalt ist bindend, auch in Kombination.
Beispiel: Kompost darf auf einem Schlag im Gelb/Roten Gebiet bei einem wesentlichen N- und P2O5-Gehalt im Zeitraum 01.11. bis einschl. 15.02. nicht aufgebracht werden. - Die Sperrfrist gilt schlagbezogen.
- Keine Sperrfristverschiebung in roten/gelben Gebieten!
- Düngemittel mit keinem wesentlichen Gehalt an Stickstoff (≤ 1,5 % N i.TM.) und keinem wesentlichen Gehalt an Phosphat (≤ 0,5 % P2O5 i.TM.) können ganzjährig aufgebracht werden, solange die Kriterien zur Aufnahmefähigkeit der Böden (§ 5 Abs. 1 DüV) eingehalten werden.