Düngeverordnung: Bund und Länder erzielen Einigung bei Gebietsausweisung
Die AVV Gebietsausweisung steht am kommenden Freitag auf der Tagesordnung im Bundesrat (Bild: Bundesrat)
Bei der Vereinheitlichung der Ausweisung der roten Gebiete im Rahmen der neuen Düngeverordnung geht es voran. Wie Agra Europe (AgE) berichtet, sollen sich Bund und Länder anlässlich der anstehenden Bundesratsentscheidung am kommenden Freitag zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der roten Gebiete auf ein abgestimmtes Vorgehen geeinigt haben.
Bund und Länder haben sich auf ein abgestimmtes Vorgehen bei der anstehenden Beschlussfassung im Bundesrat über die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) verständigt.
In der vergangenen Woche ging aus einem gemeinsamen Schreiben der beiden Staatssekretäre vom Bundeslandwirtschafts- und vom Bundesumweltministerium, Beate Kasch und Jochen Flasbarth, an ihre Länderamtskollegen hervor, dass die Bundesregierung einen Teil der von den Ländern geforderten Änderungen kritisch sehe und einige Punkte insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der europäischen Vorgaben die Verkündung der AVV Gebietsausweisung gefährden.
Nach einer Telefonkonferenz der Staatssekretäre mit ihren Länderamtskollegen gestern wurde dann bekannt gegeben, dass die im Hinblick auf mögliche Widersprüche zu EU-Vorgaben als kritisch eingestuften Ausschussempfehlungen geändert oder gestrichen werden sollen.
Plenarantrag für Bundesratssitzung in Vorbereitung
Den Angaben zufolge solle das Saarland, das gegenwärtig den Vorsitz in der Agrarministerkonferenz (AMK) innehat, für die Sitzung der Länderkammer am kommenden Freitag (18.09.2020) einen Plenarantrag vorbereiten, der die als notwendig erachteten Änderungen an den Ausschussempfehlungen aufgreift. Die Neuregelungen seien das Ergebnis von Abstimmungen des Bundes mit der Brüsseler Generaldirektion Umwelt (GD Umwelt) in der vergangenen Woche.
Unter anderem soll nun klargestellt werden, dass bei der Ausweisung von eutrophierten Gebieten Phosphoreinträge aus landwirtschaftlichen Quellen allein dann als signifikant gelten, wenn ihr Anteil am Gesamtphosphoreintrag größer ist als 20 %.