Düngeverordnung: Bundesregierung verständigt sich auf geänderten Entwurf
Im Hintergrund der Abstimmungen über die Neufassung streiten sich die Ministerinnen des Landwirtschafts- und des Umweltressorts
Während Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze sich gegenseitig die Verantwortung für die Ablehnung vorgesehenen Referentenentwurfs der Düngeverordnung seitens EU- Kommission vorwerfen, haben sich die Ressorts auf Ebene der jeweiligen Staatssekretäre über die von der Europäischen Kommission verlangten weitergehenden Änderungen an ihrem Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung verständigt. Die Neufassung des Referentenentwurfs sieht u.a. ein Düngeverbot auf gefrorenen Böden in Roten Gebieten vor.
ISN: Stückwerk Düngeverordnung – nächster Akt. Als sei das Kind nicht ohnehin schon in den Brunnen gefallen und der fachlich umstrittene Regelungsdruck auf die Bauern nicht so oder so schon riesig, geht das Schwarze Peter – Spiel der Bundesministerinnen Klöckner und Schulze munter weiter.
Wie aus Regierungskreisen verlautete, soll noch in dieser Woche eine Mitteilung mit der Neufassung des Referentenentwurfs offiziell nach Brüssel verschickt werden, auf die sich das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium auf Ebene der beiden Staatssekretäre Beate Kasch und Jochen Flasbarth verständigt haben.
Vorgesehene Verschärfungen in der Neufassung des Referentenentwurfs:
Den Angaben zufolge soll auf die bislang vorgesehene Ausnahmeregelung für die Düngung auf gefrorenen Böden verzichtet werden. Geplant ist nunmehr ein Düngeverbot für gefrorene Böden in Roten Gebieten. Hinsichtlich der Nitratmessstellen wird die Kommission vom Bestreben der Länder in Kenntnis gesetzt, zu einer stärkeren Harmonisierung zu kommen. Schließlich hatte die Kommission beanstandet, dass erst drei Länder von der Kann-Bestimmung für die Ausweisung von phosphatbelasteten Gebieten Gebrauch gemacht haben. Voraussichtlich werden die Länder künftig verpflichtet, phosphatbelastete Gebiete auszuweisen.
Erleichterungen will die Bundesregierung nach wie vor beim derzeit vorgesehenen Verbot der Herbstdüngung von Zwischenfrüchten erreichen. Sie bringt die Möglichkeit ins Spiel, Stallmist und Kompost zu Zwischenfrüchten ausbringen zu dürfen, die nicht der Futternutzung dienen.
Streit zwischen Klöckner und Schulze
Im Hintergrund der Abstimmungen über die Neufassung streiten sich die Ministerinnen des Landwirtschafts- und des Umweltressorts. Währen Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihre Kabinettskollegin Svenja Schulze in einem Schreiben aufgefordert, endlich auf die Kritik der EU-Kommission am Nitratmessstellennetzen zu reagieren, hält die SPD-Politikerin dem Bundeslandwirtschaftsministerium vor, sich bislang kaum an den von ihr initiierten Bund-Länder-Gesprächen beteiligt zu haben. Auch Klöckners Vorgänger Christian Schmidt bekommt sein Fett weg, der laut der Umweltministerin die Novelle der Düngeverordnung von 2017 nicht adäquat erfüllt habe.
Weiterer Abstimmungsplan
Mit einer Rückmeldung aus Brüssel wird in Berlin für die nächsten Wochen gerechnet, zumindest jedoch vor den wegweisenden Verhandlungen im Bundesrat. Die Entscheidung der Länderkammer wird aller Voraussicht nach in der Plenumssitzung am 3. April 2020 erfolgen. Das Bundeskabinett wird den Regierungsentwurf nach derzeitigem Zeitplan am 19. Februar beschließen.
Die ISN meint:
Stückwerk Düngeverordnung – nächster Akt. Als sei das Kind nicht ohnehin schon in den Brunnen gefallen und der fachlich umstrittene Regelungsdruck auf die Bauern nicht so oder so schon riesig, geht das Schwarze Peter – Spiel der Ministerinnen Klöckner und Schulze munter weiter. Anstatt zu streiten wäre es endlich angebracht sich an einen Tisch zu setzen und zügig die vermasselten Hausaufgaben unter rein fachlichen Gesichtspunkten zu machen. Zu viel wertvolle Zeit zu Erarbeitung von fachlich sinnvollen und praktikablen Lösungen ist durch jahrelange Grabenkämpfe der Ministerien jetzt schon verstrichen. Man kann es nur wiederholen: Die Landwirte und insbesondere die Tierhalter sind dabei am Ende die Leidtragenden.