Einheitliche Vorgaben für rote Gebiete: Agrarausschuss stimmt Verwaltungsvorschrift mit Änderungspunkten zu
Der Agrarausschuss des Bundesrat hat der AVV mit Änderungspunkten zugestimmt. Das Plenum soll noch im September entscheiden. (Bild: Bundesrat)
Diese Woche erfolgte der nächste Schritt zu mehr Einheitlichkeit bei der Ausweisung roter Gebiete im Rahmen der neuen Düngeverordnung. Der von der Bundesregierung beschlossenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift wurde im Agrarausschuss des Bundesrates nach Maßgabe von einigen Änderungen zugestimmt, berichtet Agra Europe (AgE).
Mitte August wurde im Bundeskabinett die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) beschlossen. Diese soll künftig die Kriterien für rote Gebiete in den Bundesländern im Rahmen der neuen Düngeverordnung verbindlich vorschreiben und auch bei den Messstellen für eine verbesserte Qualität und Quantität sorgen.
Nun wurde ein weiterer Schritt in Richtung der angestrebten bundeseinheitlichen Vorgaben gegangen. Wie AgE berichtet, stimmte der Agrarausschuss des Bundesrates in dieser Woche der von der Bundesregierung beschlossenen AVV nach Maßgabe von Änderungen zu. Zudem empfiehlt der Ausschuss eine Entschließung, in der die Länder auf verbleibende Unzulänglichkeiten bei der AVV hinweisen.
Nachbesserungsbedarf in zwölf Punkten
In insgesamt zwölf Punkten soll die vorliegende Verwaltungsvorschrift nachgebessert werden. Diese beziehen sich unter anderem auf Detailvorschriften zur Ausweisung der eutrophierten Gebiete sowie die geplante Übergangsregelung für nitratbelastete Gebiete, sollten die angestrebten Messstellendichte bis zum 31. Dezember 2024 nicht erreicht werden können. Weiterhin sieht der Ausschuss Nachbesserungsbedarf bei den Mindestanforderungen an die Grundwassermessstellen, dem vorgesehenen Regionalisierungsverfahren zur Abgrenzung belasteter Gebiete sowie den Anforderungen an die Modellierung der Nitrataustragsgefährdung.
Bundesrat soll noch im September entscheiden
Der Umweltausschuss des Bundesrates wird am kommenden Donnerstag (03.09.2020) seine Empfehlungen für die Stellungnahme der Länderkammer zur AVV GeA abgeben. Im Plenum des Bundesrates soll die Vorlage voraussichtlich am 18.09.2020 auf der Tagesordnung stehen. Mit einheitlichen Anforderungen an die Ausweisung von belasteten Gebieten tragen Bund und Länder eine Vorgabe auf der geänderten Düngeverordnung Rechnung.
ISN meint:
Wenn Restriktionen zur Düngung vorgegeben werden, müssen diese fachlich fundiert und belastbar sein. Die Landwirtschaft wird von den verschärften Regelungen der Düngeverordnung hart getroffen. Da ist es nur verständlich, dass sich vor allem durch die unterschiedliche Handhabung bei der Ausweisung der roten Gebiete in den Ländern Landwirte ungerecht behandelt fühlen. Von daher ist es zu begrüßen, dass hier nochmal nachgearbeitet wurde und für künftig einheitliche Bedingungen und insbesondere mehr Nachvollziehbarkeit beim Messtellennetz gesorgt wird.
Die Bundesländer müssen nun ihre Hausaufgaben machen und sich – soweit das noch nicht geschehen ist – intensiv mit der Binnendifferenzierung beschäftigen und die roten Gebiete soweit es geht, passgenau abgrenzen. Es muss unbedingt verhindert werden, dass ordnungsgemäß wirtschaftende Betriebe aufgrund einer unpräzisen Binnendifferenzierung in rote Gebiete geraten und ungerechtfertigt mit Bewirtschaftungsauflagen belegt werden.