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Einigung bei der EU-Industrieemissionsrichtlinie – ISN: Große Brocken für Schweinehalter

Bei der EU-Industrieemissionsrichtlinie wurde eine Einigung erzielt. ©Canva

Bei der EU-Industrieemissionsrichtlinie wurde eine Einigung erzielt. ©Canva

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben sich bei der Industrieemissionsrichtlinie auf eine gemeinsame Position geeinigt. Für Schweine soll ein Grenzwert von 350 Großvieheinheiten (GV) gelten, berichtet AgE.

ISN: Mit den geplanten Verschärfungen kommen große Brocken auf die Schweinehalter in der EU zu. Die enormen Kosten der Emissionsminderungsmaßnahmen werden für familiengeführte Betriebe wirtschaftlich schlicht nicht umsetzbar sein und viele weitere Betriebe zur Betriebsaufgabe zwingen.

 

Die Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED) hat eine entscheidende Hürde genommen. Rat und EU-Parlament haben sich im Trilog am späten Dienstagabend auf eine gemeinsame Position verständigt.

 

Schwellenwert von 350 GVE für Schweinehaltung

Für die Schweinehaltung haben sich Rat und Parlament auf einen Schwellenwert von 350 GVE verständigt. Ausnahmen sollen für extensive Haltungsmethoden und den Ökolandbau gelten; auch Haltungsformen mit einem hohen Anteil an Freilauf sollen ausgenommen werden. Für Gemischtbetriebe mit Schweine- und Geflügelhaltung sieht der Kompromiss 380 GVE vor.

 

22 Monate Übergangsfrist

Die Einigung muss nun noch von Rat und Parlament abgesegnet werden. Die Novelle tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Dann haben die Mitgliedstaaten 22 Monate Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, für alle Tierhaltungen einen Grenzwert von 150 GVE anzusetzen.

 

Die ISN meint:

Auch wenn man sich in Brüssel nun auf eine Anhebung der ursprünglich vorgeschlagenen Schwellenwerte der EU-Kommission geeinigt hat, bedeuten die erweiterten Vorgaben bei der Emissionsrichtlinie für die Tierhalter in der gesamten EU nach wie vor einen riesigen Brocken.

Nicht hinnehmbar ist darüber hinaus der GV-Berechnungsschlüssel der EU, der bei gleicher Tierzahl in vielen Fällen zu einer mehr als doppelt so hohen Summe von Großvieheinheiten (GV) führen würde. So werden von Eurostat alle Schweine - außer Sauen sowie Ferkel unter 20 kg - mit jeweils 0,3 GV bewertet. Dies bedeutet, dass die Obergrenze, ab der Betriebe nicht unter die Regelungen der IED fallen, gemäß dem Schwellenwert von 350 GV bei 1.166 Mastschweinen liegen würde. Derweil sieht der in Deutschland übliche KTBL-Schlüssel aber nur 0,13 GV für Mastschweine im Gewichtsbereich zwischen 25 kg und 115 kg vor. Auf der Grundlage des deutschen Systems läge der Schwellenwert für einen Mastbetrieb mit rund 2.695 Schweinen mehr als doppelt so hoch.

Weiterhin bleiben noch einige Frage offen. Wie sind z.B. die Haltungsformen definiert, die aus der IED ausgenommen werden? Hier muss in jedem Fall eine Diskrepanz zwischen den vorgesehenen Verschärfungen und einem Mehr an Tierwohl verhindert werden. Unklar ist auch, welche Anforderungen von Seiten der Betriebe erfüllt werden müssen und mit welchen Maßnahmen Emissionen gemindert werden sollen. Was aber höhere Anforderungen an die Schweinehaltung bedeuten können, sehen wir in Deutschland aktuell beispielhaft an der TA-Luft. Klar ist deshalb, dass die enormen Kosten der Emissionsminderungsmaßnahmen für die Familienbetriebe wirtschaftlich schlicht nicht umsetzbar sein werden und zu einer weiteren Verstärkung der Ausstiegswelle aus der Nutztierhaltung führen werden.


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