Entwaldungsfreie Lieferketten: EU-Kommission für Aufschub der neuen Vorschriften um zwölf Monate
Die EU-Kommission hat nach langem Zögern nun doch eine Verschiebung für das Inkrafttreten der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um ein Jahr vorgeschlagen. Hierüber entscheiden nun der Rat und das Europaparlament. Als Grund werden vor allem Bedenken globaler Partner angeführt. Der Inhalt der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten bleibt aber unangetastet.
Die Europäische Kommission hat nachgegeben. Das Inkrafttreten der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) solle um zwölf Monate, also auf den 30. Dezember 2025 verschoben werden, erklärte die Brüsseler Behörde vergangene Woche Mittwoch (2.10.). Für Kleinst- und Kleinunternehmen würde das Gesetz dann am 30. Juni 2026 in Kraft treten. Nun entscheiden der Rat und das Europäische Parlament, ob sie dem Kommissionsvorschlag folgen wollen. Hiervon ist nach aktuellem Stand auszugehen.
12 Monate als Übergangszeit nutzen
Mit diesem Schritt will Brüssel die globalen Interessenträger, Mitgliedstaaten und Drittländer
bei ihren Vorbereitungen zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung unterstützen. Vor allem globale Partner hätten wiederholt Bedenken vorgetragen, zuletzt während der Woche der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) in New York, heißt es von der Kommission. Auch innerhalb der EU sei der Stand der Vorbereitungen höchst uneinheitlich.
Da nach Angaben der Kommission alle Umsetzungsinstrumente technisch bereit sind, könne das zusätzliche Jahr als Übergangszeit dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten. Nachdrücklich betont die EU-Behörde aber auch, dass der Aufschub in keiner Weise die Ziele oder den Inhalt des Gesetzes
infrage stelle. Der Inhalt des Gesetzes bleibe unverändert, so wie von Rat und Europaparlament beschlossen.