Erfolgreiche ASP-Bekämpfung: Brandenburg hebt mehrere Sperrzonen auf
Gute Nachrichten aus Brandenburg: In einem fast 2.000 Quadratkilometer großen Gebiet konnte die Afrikanische Schweinepest (ASP) im Schwarzwildbestand erfolgreich getilgt werden. Dementsprechend hat das Land Brandenburg mehrere Sperrzonen vollständig aufgehoben bzw. verkleinert. In diesen Gebieten entfallen nun auch die Beschränkungen für Schweinehalter.
In Brandenburg ist in weiten Teilen der festgelegten Restriktionszonen im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) die Zahl der ASP-Fälle bei Wildschweinen deutlich zurückgegangen bzw. vollständig zum Erliegen gekommen. Vor diesem Hintergrund hat das Verbraucherschutzministerium Anfang Januar bei der EU-Kommission die Aufhebung weiterer Teile der Sperrzonen beantragt. Die EU-Kommission hat den Antrag jetzt gebilligt, teilte das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg heute mit.
Gebietskulisse angepasst
Konkret kann nun in einem etwa 1.953 Quadratkilometer großen Gebiet in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree sowie in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) die sogenannte Sperrzone II (infiziertes Gebiet) vollständig aufgehoben und die angrenzende Sperrzone I (Pufferzone) verkleinert werden. Hier gab es seit über zwölf Monaten keinen einzigen positiven ASP-Fall mehr. Damit verringert sich in Brandenburg die Gesamtfläche der Sperrzone II von zuletzt 4.499 auf jetzt 2.545 Quadratkilometer; die Gesamtfläche der Sperrzone I verändert sich von 3.824 auf 3.969 Quadratkilometer. Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Antje Töpfer bezeichnete diesen Schritt als weiteren großen Fortschritt bei der Bekämpfung der ASP und erklärte, dass die Maßnahmen gegen die Tierseuche bis zu Tilgung im gesamten Land fortgeführt würden. Trotz der positiven Entwicklung warnte Töpfer vor neuen Einträgen, die zur Wiedereinrichtung von Restriktionszonen und zum Neubeginn der Bekämpfungsmaßnahmen führen würden und appellierte an die Bürger, noch vorhandene ASP-Zäune konsequent zu schließen.
Beschränkungen für Schweinehalter aufgehoben
Neben dem Bekämpfungserfolg gehen mit der Aufhebung der Sperrzonen auch Erleichterungen für die 90 Schweine haltenden Betriebe vor Ort einher. In den Gebieten, die jetzt nicht mehr zur Sperrzone II gehören, gibt es keine Beschränkungen mehr für das innerstaatliche Verbringen von Schweinen. Auch die Freiland- und Auslaufhaltung von Hausschweinen ist grundsätzlich wieder in den von den Veterinärämtern definierten Gebieten und mit Zustimmung der Landkreise möglich, vorausgesetzt die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen werden durch die Tierhalter erfüllt.
Rückbau der ASP-Zäune
Innerhalb der aufgehobenen Sperrzone II wird nun auch mit dem Rückbau der ASP-Zäune begonnen. Die Seuchensituation werde aber weiterhin intensiv mit Hilfe von risikoorientierten Fallwildsuchen und Untersuchungen auf ASP bei tot aufgefundenen und erlegten Wildschweinen beobachtet. Zur Verhinderung der Einwanderung von infizierten Wildschweinen wurden sowohl entlang der östlichen Landesgrenze als auch entlang der südlichen Landesgrenze von Brandenburg ein Schutzkorridor, bestehend aus zwei festen Zäunen, auf brandenburgischem Territorium errichtet.