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Erlass zur Kastenstandhaltung in Hessen – Betriebskonzepte eingefordert

Kastenstand Sau einzeln 7252

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) hat die hessischen Schweinehalter per Erlass dazu aufgefordert ein Konzept zur Herstellung eines rechtskonformen Zustands in den Betrieben, in Bezug auf die Haltung in Kastenständen, zu entwickeln.

Das Konzept muss innerhalb von 6 Monaten, in begründeten Ausnahmefällen innerhalb von 12 Monaten, vorgelegt und mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Anhand dessen sind die notwendigen Maßnahmen im Einzelfall unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anzuordnen, heißt es in dem Erlass.

 

Sauen müssen sich jederzeit ungehindert hinlegen können

Rechtskonformer Zustand bedeutet nach Auffassung des hessischen Ministeriums: Jede Sau muss im Kastenstand entsprechend ihrer Größe die Möglichkeit haben, jederzeit ungehindert in Seitenlage mit ausgestreckten Gliedmaßen zu ruhen. Dies besagt das deutschlandweit beachtete sogenannte Magdeburger Urteil, welches sich zunächst auf einen Einzelfall bezieht und kürzlich durch die Bestätigung vor dem Bundesverwaltungsgericht Rechtskräftigkeit erlangte.

 

Die ISN meint:

Der hessische Erlass macht die große Unsicherheit beim Thema Kastenstandhaltung von Sauen deutlich. Das gilt sowohl für die Ferkelerzeuger aber auch für die Kontrollbehörden. Unbedachtes Handeln der Behörden und der Politik in dieser Frage stellt einen Großteil der Ferkelerzeugerbetriebe vor eine schier nicht zu stemmende Aufgabe und damit zwangsläufig vor eine Betriebszweigaufgabe. Zunächst geht es darum betriebsindividuelle Konzepte zu erstellen, um nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wichtig ist dabei im Erlass der Hinweis auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Anordnung von Maßnahmen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Ferkelerzeuger entsprechende Umsetzungsfristen haben müssen, um diese Herausforderung überhaupt bewerkstelligen zu können.

Politik und Umsetzungsbehörden müssen sich der enormen Verantwortung bewusst sein. Aktuell finden Gespräche auf verschiedensten Ebenen – nicht nur in Hessen – statt, um sinnvolle Lösungen zu erarbeiten. Dabei ist es wichtig, dass den Landwirten Planungssicherheit verschafft wird. Für bestehende Ställe sind ausreichend lange Übergangsfristen unerlässlich, ansonsten droht der deutschen Ferkelerzeugung ein enormer Strukturwandel, bei dem sich wohl die ausländischen Ferkelerzeuger die Hände reiben dürften…

Jetzt ist das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) am Zuge bevor der Flickenteppich von Regelungen weiter voran schreitet! Denn in einem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 9.9.2016 wird das Berliner Agrarressort aufgefordert, sich für eine EU-weit einheitliche Regelung zur Haltung von Sauen in Kastenständen einzusetzen. Die AMK hält eine ganzheitliche Lösung aus Sicht des Tierschutzes, der Tiergesundheit und der Ökonomie für unerlässlich.


Kastenstand: Bundesverwaltungsgericht bestätigt "Magdeburger Urteil"

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