29.07.2020rss_feed

Erlass zu regelmäßigen Corona-Tests von Schlachthofmitarbeitern in Niedersachsen

Mitarbeiter der Schlacht- und Zerlegebetriebe in Niedersachsen müssen mindestens alle zehn Tage auf das Corona-Virus getestet werden

Mitarbeiter der Schlacht- und Zerlegebetriebe in Niedersachsen müssen mindestens alle zehn Tage auf das Corona-Virus getestet werden

Mitarbeiter der Schlacht- und Zerlegebetriebe in Niedersachsen müssen mindestens alle zehn Tage auf das Corona-Virus getestet werden. Das hat das niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerium gestern angeordnet.

 

Testpflicht unabhängig von der Betriebsgröße

Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerium hat regelmäßige Corona-Tests für Mitarbeiter von Schlachthöfen angeordnet. In Schlacht- und Zerlegbetrieben dürfen nur noch Personen arbeiten, die zuvor mindestens alle zehn Tage auf Covid-19 getestet wurden. Ein entsprechender Erlass sei an die Landkreise und kreisfreien Städte ergangen, teilte das Ministerium gestern in Hannover mit. Dieser sei zunächst für alle Schlacht- und Zerlegebetriebe in Niedersachsen gültig - unabhängig davon, wie groß diese sind.

Ziel der regelmäßigen Testpflicht sei es, neue Corona-Hotspots in großen Betrieben in Niedersachsen zu verhindern. Die Verfügung ist rückwirkend ab dem 20. Juli bis zunächst zum 31. Dezember gültig


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