Bundestag: Ernährungsausschuss billigt Fristverlängerung bei Ferkelkastration
Die geplante zweijährige Verlängerung der Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration hat eine wichtige Hürde genommen. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der FDP und Gegenstimmen von AfD, Linken und Grünen hat der Ernährungsausschuss des Bundestages heute dem Entwurf der Koalition zur Änderung des Tierschutzgesetzes zugestimmt.
Der Bundestag wird das Gesetz aller Voraussicht nach am Donnerstag in Zweiter und Dritter Lesung beschließen.
Abgelehnt wurden wie erwartet ein Antrag der AfD, die Lokalanästhesie bei der Ferkelkastration mit Hilfe des Narkosemittels Lidocain zu ermöglichen, sowie ein FDP-Antrag für mehr Planungssicherheit für Sauen-halter. Dazu beitragen sollte nach Auffassung der Liberalen die Einführung einer Methode zur Ferkelkastration, die sowohl der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte als auch dem Tierschutz gerecht werden müsse.
Landwirte bei der Umstellung unterstützen
Spätestens zum 31.12.2020 soll aber die Kastration unter wirksamer Schmerzausschaltung erfolgen müssen. Darüber hinaus sollen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Landwirte bei der Umstellung zu unterstützen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird aufgefordert, spätestens bis zum 31.05.2019 eine Verordnung auf den Weg zu bringen, um geschulten Landwirten die Durchführung der Isoflurannarkose zu ermöglichen. Bei der Umstellung auf alternative Verfahren sowie bei der Anschaffung der dafür notwendigen Geräte sollen die Betriebe finanziell unterstützt werden. Insgesamt stehen im Bundeshaushalt 38 Mio. € für Begleitmaßnahmen zur Verfügung.