10.04.2015rss_feed

Erntesaison für Sonderkulturbetriebe beginnt – Reiseproviant der Erntehelfer kann Seuchengefahr bergen

Schweinepest_Sperrbezirk

Die Tierseuchensituation in der Europäischen Union hat sich mit Blick auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) noch nicht entspannt, meldet Agra Europe.

 

Der Föderale Aufsichtsdienst für Tier- und Pflanzengesundheit in Russland (Rosselkhoznadzor) hat die Daten der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) ausgewertet. Demnach wurden in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres in Europa insgesamt 114 ASP-Ausbrüche registriert, darunter 96 in EU-Mitgliedsländern und 18 in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS).

 

Die Gesamtzahl der Ausbrüche, die aus den drei baltischen Republiken und Polen seit der Einschleppung der Seuche Anfang 2014 gemeldet wurden, stieg laut Rosselkhoznadzor auf mehr als 350. Alle Ausbrüche in der EU im Berichtszeitraum seien bis auf einen Fall in Polen bei Wildschweinen registriert worden.

 

Beginn der Spargelzeit birgt Gefahren für die Schweinehalter

Die Oldenburgische Volkszeitung (OV) warnte vor wenigen Tagen, dass zum Beginn der Spargelzeit auch das Reiseproviant der Saisonkräfte und Erntehelfer aus den osteuropäischen Ländern eine Seuchengefahr birgt. Unkontrollierte Wurst- und Fleischwaren aus den von der Pest befallenen Ländern bergen ein hohes Risiko und sollten daher nicht mit nach Deutschland gebracht werden, sagte ein Sprecher des Landkreises Vechta gegenüber der OV. Die Obst- und Gemüsebauern in der Region nehmen an einer Aufklärungskampagne teil und hängen Plakate mit Warnhinweisen aus.

Die ISN meint:

Nicht nur die Schweinehalter müssen ein Auge auf ihre Mitarbeiter haben und die nötigen Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest unbedingt einhalten. Auch die Sonderkulturbetriebe sind aus unserer Sicht in der Pflicht ihre Saisonarbeitskräfte frühzeitig und umfassend aufzuklären.

Nichts wäre schlimmer als wenn ein unbedacht weggeworfenes Wurstbrot in einer Kettenreaktion den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest auslösen würde. Die Schäden für die heimische Wirtschaft könnten, je nach Schwere des Ausbruchs, in die Milliarden gehen!

Im besten Fall sollte von den Saisonkräften erst gar keine Fleisch- und Wurstprodukte aus der Heimat mitgebracht werden, um die Schweinehaltung in Deutschland nicht unnötigen Risiken auszusetzen.

 

Auf unserer Seite haben wir Hinweise für Arbeitnehmer und -geber in Polnisch und Rumänisch des westfälischen Arbeitgeberverbandes hinterlegt:


Afrikanische Schweinepest: Hinweise für Arbeitnehmer und -geber in Polnisch und Rumänisch

In der SchweinehaltungshygieneVO sind die wichtigsten Maßnahmen für die Schweinehalter beschrieben:

  • Grundsätzlich ist die Fütterung von Speiseabfällen verboten
  • Konsequente und regelmäßige Schadnagerbekämpfung und Absicherung des Betriebes (z.B. durch einen Zaun) gegen das Eindringen von Schwarzwild
  • Futtermittel und Einstreu unzugänglich für Wildschweine lagern oder schützen (Elektrozaun)
  • Viehtransporter nach jeder Fahrt reinigen und desinfizieren
  • Desinfektionswannen und Matten an allen Zugangs- und Zufahrtsbereichen installieren

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