Was leistet eine Ertragsschadenversicherung im ASP-Fall? - Interview mit Andreas Stärk, Geschäftsführer ISW-Versicherungsmakler GmbH
Wenn Schweinehalter von einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen sind, kann ein hoher finanzieller Schaden eintreten. Als eine Möglichkeit, sich dagegen abzusichern, rückt bei vielen Schweinehaltern aktuell die Ertragsschadenversicherung zunehmend in den Fokus.
Inwieweit eine solche Versicherung die Folgen unter den aktuellen Rahmenbedingungen abfangen kann, erläutert Andreas Stärk, Geschäftsführer der ISW Versicherungsmakler GmbH, im Interview.
Was leistet eine Ertragsschadenversicherung im ASP-Fall?
Während die Tierseuchenkasse die direkten Tierverluste beispielsweise durch Keulung nach einem ASP-Ausbruch übernimmt, sichert die Tierertragsschadenversicherung insbesondere Wertminderungen, eine verminderte Produktion oder auch Ertragsschäden aufgrund von Lieferverboten oder Verkaufsbeschränkungen aufgrund von amtlichen Anordnungen nach einem ASP Ausbruch ab.
Bei einem ASP-Ausbruch im Hausschweinebestand werden entsprechende Restriktionsgebiete eingerichtet (Dauer kann je nach Fall variieren). Zwar können nach Ablauf einer ersten Sperrfrist wieder Tiere unter Auflagen gehandelt werden. Dabei sind jedoch erhebliche Wertminderungen zu verkraften, zudem entstehen Kosten für Untersuchungen und Genehmigungen.
Darüber hinaus sind mit der Versicherung auch weitere Ertragsschäden abgesichert, beispielsweise durch Leerstand.
Befindet sich der schweinehaltende Betrieb in einem Restriktionsgebiet aufgrund von ASP-Ausbrüchen bei Wildschweinen, sind Untersuchungskosten und -gebühren, insbesondere aber Preisabschläge, Preismaskenverluste und Mehrkosten bei der Vermarktung der Tiere auszugleichen. Realistisch ist hier davon auszugehen, dass die Restriktionen aufgrund von amtlichen Anordnungen über mehrere Jahre bestehen bleiben.
Wie ist die Funktionsweise?
Tritt ein versichertes Schadensereignis ein, soll die Tierertragsschadenversicherung den Versicherungsnehmer so stellen, als wäre dieses Ereignis nicht eingetreten. Versichert ist dabei der eintretende Ertragsschaden, definiert als Verminderung des Deckungsbeitrages des versicherten Produktionsverfahrens. Vertraglich wird ein Selbstbehalt vereinbart. Dieser beträgt je nach Höhe der versicherten Werte und des gewählten prozentualen Selbstbehaltes im Regelfall ca. 5 bis 9 € je versichertem Mastschwein bzw. 30 bis 50 € je Sauenplatz incl. Aufzucht.
Was passiert konkret im Schadenfall?
Zunächst wird die Referenz ermittelt. Beispielsweise wird den Konditionen, zu denen üblicherweise Ferkel oder Mastschweine vom Betrieb vermarktet werden, die tatsächliche Vermarktung beim Schaden gegenübergestellt: Wie verändern sich Erlös, Vermarktungskosten, sonstige Kosten?
Grundsätzlich ist zudem eine Schadenminderungspflicht des Versicherungsnehmers zu beachten. Der entstehende Schaden und dessen Folgen sind so gering wie möglich zu halten. Insoweit ist versicherungsseitig zu prüfen, ob eine Abgabe von Tieren zu einem minderwertigen Erlös gerechtfertigt ist.
Ist der Abschluss einer Ertragsschadenversicherung aktuell noch überall möglich?
Bis auf einige Landkreise in Ostdeutschland können noch bei einzelnen Versicherern Policen abgeschlossen werden, andere haben dagegen aktuell bundesweit ein Zeichnungsverbot ausgesprochen. Zu beachten ist bei Abschluss einer Versicherung allerdings eine dreimonatige Wartezeit bis der Versicherungsschutz umfassend greift.
Wenn Sie als ISN-Mitglied Fragen zum Thema Ertragsschadenversicherungen haben, sprechen Sie gerne unsere Mitarbeiter bei der ISW Versicherungsmakler GmbH in Cloppenburg an! Das Thema birgt einige Besonderheiten und muss betriebsindividuell betrachtet werden. Lassen Sie sich deshalb intensiv beraten und nicht zu Kurzschlusshandlungen verleiten.
Sie erreichen die ISW Versicherungsmakler unter Tel. 04471/70088-20 oder per E-Mail info@isw-vsmakler.de