EU-Industrieemissionsrichtlinie: Europaparlament will Status quo beibehalten
Das Europaparlament hat seine Verhandlungsposition zur Industrieemissionsrichtlinie (IED) erneuert und sich dafür ausgesprochen, den Status Quo der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED) für die Landwirtschaft beizubehalten und nicht zu verschärfen, berichtet Agra Europe.
ISN: Die Positionierung des Europaparlaments ist aus Sicht der ISN zu begrüßen. Wichtig ist, dass das EU-Parlament seine Position gegenüber der EU-Kommission in den Trilog-Verhandlungen auch durchsetzt.
Europaparlament will Regelungen erst für Betriebe mit mehr als 2.000 Mastplätzen
Im Rahmen der Abstimmung über seine Position für die Trilog-Verhandlungen, hat sich das Europaparlament dafür ausgesprochen, dass die Vorgaben der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED) den aktuellen Regelungen weiterhin entsprechen sollen.
So soll auch die novellierte IED nach dem Willen des Parlaments nur für Betriebe gelten, die über mehr als 2.000 Mastplätze für Schweine beziehungsweise mehr als 40.000 für Geflügel verfügen. Gemischtbetriebe sollen wie die Rinderhaltung ganz außen vor bleiben.
Umweltrat für Anhebung der Schwellenwerte
Die Mitgliedstaaten hatten im Umweltrat bereits im März ihre Position beschlossen. Dabei hatten sie die von der Kommission vorgeschlagene Umstellung der Schwellenwerte auf Großvieheinheiten (GVE) sowie die Einbeziehung der Rinderhaltung akzeptiert. Allerdings stimmten sie dafür, dass die Grenzwerte für Rinder und Schweine jeweils 350 GVE betragen sollten, bei Geflügel 280 GVE. Bei Gemischtbetrieben sprach sich der Rat ebenfalls für eine Schwelle von 350 GVE aus. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht bekanntlich für Rinder, Schweine und Geflügel sowie Gemischtbetriebe eine Grenze von jeweils lediglich 150 GVE vor.
Die ISN meint:
Die Entscheidung des Europaparlaments ist aus Sicht der ISN zu begrüßen und ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wichtig ist, dass das EU-Parlament seine Position gegenüber der EU-Kommission und den EU-Mitgliedsstaaten in den Trilog-Verhandlungen auch durchsetzt.
Die Vorschläge der EU-Kommission zu den erweiterten Vorgaben bei der Emissionsrichtlinie würden für die Tierhalter in der gesamten EU einen riesigen Brocken bedeuten. Die enormen Kosten der Emissionsminderungsmaßnahmen sind für die Familienbetriebe wirtschaftlich schlicht nicht umsetzbar und würden zu einer weiteren Verstärkung der Ausstiegswelle aus der Nutztierhaltung führen.