EU-Kommission verklagt Spanien wegen mangelhafter Umsetzung der Nitratrichtlinie
Wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie hat die Europäische Kommission beschlossen, gegen Spanien eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzureichen. Spanien habe aus Sicht der Kommission bisher nur begrenzt Fortschritte erzielt und müsse zusätzliche landesweite Maßnahmen ergreifen, um eine Eutrophierung zu verhindern. Damit ist nun auch Spanien als größter Schweinerzeuger in der EU beim Thema Nitrat in die Schusslinie der Europäischen Kommission geraten.
Die Europäische Kommission verklagt Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EU). Grund sind die aus Sicht der Kommission nicht ausreichenden Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Nitrat – auch vor dem Hintergrund des Null-Schadstoff-Ziels für die EU, das im Europäischen Grünen Deal festgelegt ist und der öffentlichen Gesundheit, dem Umweltschutz und der Klimaneutralität zugute kommen soll. Das gab die Kommission Anfang Dezember 2021 in einer Pressemitteilung bekannt.
EU-Kommission bewertet bisherige Maßnahmen Spaniens als unzureichend
Bereits im November 2018 übermittelte die Kommission ein Aufforderungsschreiben und im Juni 2020 eine mit Gründen versehene Stellungnahme, in denen Spanien darauf hingewiesen wurde, dass es die Anforderungen der Nitratrichtlinie nicht erfülle. Zwar habe Spanien einige begrenzte Fortschritte erzielt, müsse aber zusätzliche landesweite Maßnahmen ergreifen, um eine Eutrophierung zu verhindern, da mit den bisher eingeführten Maßnahmen die Ziele der Richtlinie nicht erreicht wurden, erklärt die Kommission. Darüber hinaus solle es regional bezogen nitratgefährdete Gebiete überprüfen und weitere ausweisen, alle erforderlichen obligatorischen Bestimmungen in die Aktionsprogramme aufnehmen sowie zusätzliche Maßnahmen für die Regionen ergreifen, in denen sich die ergriffenen Maßnahmen als unzureichend erwiesen haben, um die Ziele der Nitratrichtlinie zu erreichen.
Die Kommission sei der Auffassung, dass die bisherigen Bemühungen der spanischen Behörden unzufriedenstellend und unzureichend waren, und verklage Spanien daher vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Hintergrund
Ein Schlüsselelement für die Erreichung der Ziele des Grünen Deals in Bezug auf Nährstoffe ist die Nitratrichtlinie. Mit den darin festgelegten Maßnahmen soll die Wasserqualität in ganz Europa geschützt werden, indem verhindert wird, dass Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen Grund- und Oberflächengewässer verschmutzt, und indem eine gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft gefördert wird. Für die Umsetzung der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten zuständig. So fordert die Kommission diese auf, ihre Gewässer zu überwachen und diejenigen zu ermitteln, die von Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen betroffen sind oder betroffen sein könnten. Zudem müssten sie die Flächen, die in diese Gewässer entwässern, als durch Nitrat gefährdete Gebiete ausweisen und geeignete Aktionsprogramme zur Vermeidung und Verringerung der Verunreinigung durch Nitrat aufstellen.