Brüssel: EU-Kommission winkt Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung durch
Die EU-Kommission gibt grünes Licht für den Entwurf der Bundesregierung für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. ©BMEL, Canva
Im Rahmen der EU-Notifizierung des Gesetzentwurfs zur Tierhaltungskennzeichnung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die EU-Kommission den Entwurf geprüft und vorerst keine Bedenken geäußert, berichtet AgE.
ISN: Es ist nicht nachvollziehbar, dass die EU-Kommission gegen die drohende Benachteiligung deutscher Schweinehalter nicht einschreitet, um eine Verzerrung im freien europäischen Wettbewerb zu verhindern. Jetzt ist es am Bundestag, den Plänen der Bundesregierung Einhalt zu gebieten und für grundlegende Nachbesserungen zu sorgen.
Die Europäische Kommission hat bislang keine Bedenken gegen den Entwurf der Bundesregierung für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, geht das aus der grundsätzlichen Prüfung hervor, die von der Brüsseler Administration bei der Notifizierung nach der sogenannten Transparenzrichtlinie vorgenommen wurde. Das Agrarressort zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung.
Parlamentarische Beratungen laufen – Koalitionsparteien fordern Änderungen
Derzeit laufen die parlamentarischen Beratungen über die Vorlage zu einer verbindlichen staatlichen Haltungskennzeichnung. Im Rahmen der Internationalen Grünen Woche (IGW) haben insbesondere Vertreter der SPD und der FDP deutlich gemacht, dass sie Änderungen am Regierungsentwurf anstreben. Die Forderungen aus den Reihen der Koalition zielen vor allem darauf ab, den Geltungsbereich der geplanten Pflicht zur Haltungsformkennzeichnung und deren Abdeckung zu erweitern, die Haltungsformen um Tierwohlkriterien zu ergänzen und ein Nebeneinander der staatlichen Kennzeichnung mit privatwirtschaftlichen Ansätzen wie der Initiative Tierwohl (ITW) zu gewährleisten. Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf weitreichende Änderungen verlangt
Özdemir scheinbar offen für Anpassungen
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zeigte sich offen für Anpassungen. Nach Einschätzung seines Hauses können wesentliche Änderungen an der Regierungsvorlage allerdings eine erneute Notifizierungspflicht auslösen. Die Koalition hat sich vorgenommen, das Gesetzespaket aus Tierhaltungskennzeichnung sowie Anpassung des Bau- und Umweltrechts bis zur Sommerpause zu beschließen. Das angekündigte Bundesprogramm zur Finanzierung soll im Herbst folgen.
Die ISN meint:
Im Rahmen des EU-Notifizierungsverfahrens haben wir in einer Stellungnahme unsere Kritik am Gesetzentwurf eingebracht und die EU-Kommission aufgefordert, unsere Kritikpunkte an dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zu berücksichtigen. Dass die EU-Kommission unsere Warnung nicht aufnimmt und gegen die drohende Benachteiligung deutscher Schweinehalter nicht einschreitet ist nicht nachvollziehbar. Schließlich ist es ihre Aufgabe, eine Verzerrung im freien europäischen Wettbewerb zu verhindern.
Leider scheint die EU-Kommission die zahlreichen Warnungen überhört zu haben und hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung einfach durchgewunken
, ärgert sich ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Jetzt ist es am Bundestag, den Plänen der Bundesregierung Einhalt zu gebieten, sonst ist ein weiterer Strukturbruch und die Abwanderung der Schweinehaltung ins Ausland sicher. Immerhin klingt inzwischen immer häufiger durch, dass in der Regierungskoalition insbesondere bei SPD und FDP die Mängel an der Rechtsinitiative wohl erkannt wurden und dass in deren Reihen die Einsicht gereift ist, dass der Bundeslandwirtschaftsminister unbedingt nachbessern muss. Ein wichtiges und gutes Signal, denn viele essentielle Schritte fehlen noch, um aus dem Kennzeichnungsgesetz und den weiteren Rechtsvorhaben des Bundesregierung ein Gesamtkonzept zu schleifen, das den Schweinehaltern endlich eine Perspektive bietet, statt nur Benachteiligung. Daher gleicht die Notifizierung an dieser Stelle aus unserer Sicht erstmal nur einer Wasserstandsmeldung
, ordnet Staack ein.