EU-Krisenreserve soll Landwirtschaft unterstützen – Auch die Schweinehalter?
Die Bundesregierung will Krisenmittel von insgesamt 180 Mio. Euro unter anderem den tierhaltenden Betrieben gewähren. Wer davon genau profitieren wird, ist bislang noch nicht entschieden worden. Nach einer Stellungnahme des Thünen-Instituts könnten vor allem energieintensive Betriebsformen Unterstützung erhalten. Ob bei den Hilfszahlungen auch die Schweinehalter tatsächlich berücksichtigt werden, lässt sich aus den Ausführungen nicht konkret beantworten.
ISN: Die Unterstützung der krisengeschüttelten Landwirte ist zu begrüßen. Allerdings dürfen die Hilfsgelder nicht nur ins Schaufenster gehängt werden – zunächst einmal müssen die Schweinebetriebe bei den förderfähigen Betriebszweigen unbedingt aufgenommen werden und dann müssen die Hilfen für die Schweinehalter auch erreichbar sein und vor allem ohne großen bürokratischen Aufwand schnell ankommen.
Zur Abfederung der ökonomischen Folgen des Ukraine-Kriegs für die europäischen Landwirte hat die Europäische Kommission die Krisenreserve der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 500 Mio. Euro aktiviert. Auf Deutschland entfallen davon rund 60 Mio. Euro. Weitere 120 Millionen Euro stehen aus dem Bundeshaushalt bereit, um die besonders belasteten landwirtschaftlichen Betriebe zu unterstützen. Heute wird der Deutsche Bundestag über den Ergänzungshaushalt entscheiden, in dem u.a. auch diese Position berücksichtigt werden soll.
Energieintensive Betriebsformen besonders belastet
Wie die Mittel den Betrieben zur Verfügung gestellt werden sollen und wer wie viel bekommt, ist jedoch im Detail noch weiter unklar. Heute gab das BMEL bekannt, dass die Entscheidung über die Kriterien für die Hilfen wissenschaftlich abgesichert und auf der Grundlage objektiver und nichtdiskriminierender Faktoren erfolgen solle. Laut Thünen-Institut, dass im Auftrag des BMEL die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die verschiedenen Agrarsektoren abschätzen sollte, sind die energieintensiven Betriebsformen, wie Gartenbau oder Geflügelhaltung, mit den größten negativen Einkommenswirkungen belastet.
Auszahlung der Hilfen bis Ende September
Wie aus einer Pressemitteilung des BMEL hervorgeht, sollen die Mittel, entsprechend dem solidarischen Grundsatz der EU-Krisenreserve, den am stärksten betroffenen Betriebszweigen der Nahrungsmittelproduktion zielgerichtet zugutekommen. Die nationalen Rechtsgrundlagen für die Krisenmaßnahmen sollen nun zeitnah geschaffen werden, damit die Hilfen – wie im EU-Recht vorgesehen – bis zum 30. September 2022 ausgezahlt werden können.
Ganz am Ende der Stellungnahme des Thünen-Instituts gibt es dann folgendes Fazit:
"Unter dem Vorbehalt der aufgeführten Einschränkungen legen die Ergebnisse eine Priorisierung der Hilfen für energieintensive Gartenbaubetriebe mit geschützter Produktion (Gewinnänderung ca. 145 €/100 m²), Freilandgartenbaubetriebe (ca. 906 €/ha), Obstbaubetriebe (297 €/ha), Weinbaubetriebe (151 €/ha), Geflügelmastbetriebe (114 €/100 durchschnittlich gehaltene Masthühner, 317 €/100 durchschnittlich gehaltene Puten) nahe sowie evtl. der Schweine haltenden Betriebe, in denen die Mehrkosten seit Beginn des Ukrainekrieges zwar kompensiert werden, deren wirtschaftliche Ausgangslage im letzten Jahr aber sehr schwierig war (3 €/durchschnittlich gehaltenes Mastschwein, 232 €/durchschnittlich gehaltene Sau).
Die ISN meint:
Die Unterstützung der krisengeschüttelten Landwirte ist zu begrüßen. Allerdings dürfen die Hilfsgelder nicht nur ins Schaufenster gehängt werden – zunächst einmal müssen die Schweinebetriebe bei den förderfähigen Betriebszweigen unbedingt aufgenommen werden und dann müssen die Hilfen für die Schweinehalter auch erreichbar sein und vor allem ohne großen bürokratischen Aufwand schnell ankommen. Ganz wichtig ist auch, dass die Hilfe verlässlich ausgestaltet ist und es von Anfang an klare und verlässliche Vorgaben für die Auszahlung gibt. Wir werden uns dazu intensiv in die Diskussion einbringen und die desolate Situation der Ferkelerzeuger und Schweinemäster in Deutschland verdeutlichen.
Hier finden Sie die komplette Stellungnahme des Thünen-Instituts.