EU-Parlament lehnt Bezeichnungsvorgaben für Fleischersatzprodukte ab
Das Europaparlament hat sich im Rahmen der Abstimmung über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gegen eine Ausweitung des Bezeichnungsschutzes von Fleischprodukten ausgesprochen.
ISN: Wenn es keine verbindlichen Kennzeichnungsregelungen für Fake-Wurst auf EU-Ebene gibt, dann sollte auf nationaler Ebene was passieren. Fakt ist: Was auf der Verpackung drauf steht, muss auch drin sein.
Weiterhin Bezeichnung von Veggie-Schnitzel und Co. erlaubt
Das Europaparlament hat sich in der vergangenen Woche für eine Ausweitung des Bezeichnungsschutzes von Milch und Milcherzeugnissen ausgesprochen, so berichtet Agra-Europe. Ein entsprechender Änderungsantrag zu den Bezeichnungen von Fleischersatzprodukten wurde von den Abgeordneten hingegen abgelehnt.
Damit können pflanzliche Fleischersatzprodukte auch weiterhin als Steak, Schnitzel oder Wurst bezeichnet werden. Auch ein Kompromissvorschlag, der eine Zusatzkennzeichnung für Fleischersatzprodukte mit der Bezeichnung ohne Fleisch
vorsah, fand keine Mehrheit bei den EU-Abgeordneten.
Trotz der ablehnenden Position der EU gegenüber Neuregelungen für die Bezeichnung von Fleischersatzprodukten und dem damit angestrebten Bezeichnungsschutz für Fleisch können auf nationaler Ebene jedoch Regelungen umgesetzt werden.
Hintergrund: EU-Fleischwirtschaft gegen irreführende Bezeichnung von Fleischersatzprodukten
Die Verwendung von Bezeichnungen wie Steak, Burger oder Wurst für Fleisch- und Milchersatzprodukte, die auf pflanzlichen Rohstoffen basieren, wurden immer wieder von den EU-Dachverbänden der Landwirtschaft, der Fleischverarbeiter und der Fleischvermarkter scharf kritisiert. Die Vertreter der EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) sowie die Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (UECBV) warnten vor einer Vereinnahmung traditionell aus Fleisch bestehender Spezialitäten durch in der Regel ernährungsphysiologisch weniger wertvollere
pflanzliche Ersatzprodukte. Unter Federführung des Europa-Abgeordneten Eric Andrieu von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D) wurde ein Verordnungsvorschlag für die Gemeinsame Marktordnung erarbeitet, die auf den Bezeichnungsschutz für Fleisch und Fleischerzeugnisse abzielte. Insbesondere die Begriffe Steak, Schnitzel und Burger sollten aus Fleisch hergestellten Produkten vorbehalten bleiben.
Die ISN meint:
Die Ablehnung des EU-Parlaments zu einem Bezeichnungsschutz von Fleischprodukten ist für uns völlig unverständlich. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum man einerseits einen Bezeichnungsschutz bei Milchprodukten einführt, diesen bei Fleisch jedoch ablehnt.
Immer wieder legen die EU-Abgeordneten in verschiedenen Bereichen großen Wert auf klare und eindeutige Bezeichnungen, die eine Täuschung des Verbrauchers verhindern sollen. Aber warum weicht man beim Fleisch davon ab?
Wenn es auf EU-Ebene keine verbindliche Kennzeichnungsregelungen für Fake-Wurst gibt, dann sollte zumindest auf nationaler Ebene was passieren. Andere Länder wie z.B. Frankreich sind bereits aktiv gegen die Irreführung der Verbraucher vorangegangen und haben klare Regeln eingeführt. Die deutsche Gesetzgebung hinkt weiter hinterher.
Fakt ist: Was auf der Verpackung drauf steht, sollte auch drin sein. Schnitzel, Salami und Bratwurst sind ihrem Namen nach Fleischprodukte tierischer Herkunft. Die Differenzierung zwischen Veggie-Wurst und echter Wurst muss im Supermarkt-Regal klar und auf den ersten Blick erkennbar sein - und nicht nur mit der Leselupe. Alles andere ist aus unserer Sicht Verbrauchertäuschung.