21.06.2018rss_feed

EuGH-Urteil zur Düngegesetzgebung gegen Deutschland – ISN: Bereits geänderte Rechtslage beachten!

Eugh Urteil Nitratrichtlinie

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland aufgrund der Verletzung der europäischen Nitratrichtlinie verurteilt. Die Luxemburger Richter stellten in ihrer heute veröffentlichten Entscheidung fest, dass die aufgelegten Aktionsprogramme der Bundesrepublik zwischen 2012 und September 2014 zur Eindämmung der Belastung der Gewässer mit Nitrat nicht ausreichend gewesen seien. Deutschland hätte weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Nitratgehalte unternehmen müssen. Zu beachten ist bei diesem Urteil des EuGH, dass bei dieser Entscheidung die Regelungen des neuen Düngegesetzes und der neuen Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 ausdrücklich noch nicht berücksichtigt werden. Hier war nur die Situation zum Zeitpunkt der Klage relevant.

Die ISN meint: Fair bleiben! Mit dem jetzt gefällten Urteil auf der Grundlage der nicht mehr aktuellen Düngegesetzgebung war zu rechnen. Für die endgültige Bewertung durch die EU-Kommission müssen aus unserer Sicht auf jeden Fall die positiven Effekte der verschärften DüngeVO abgewartet werden.

 

Die Klage bezieht sich auf den deutschen Nitratbericht aus dem Jahr 2012. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Qualität des Grundwassers in Deutschland tendenziell verschlechtert, statt sich zu verbessern. Die EU-Nitrat-Richtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie sehen allerdings vor, dass die Belastungen vermindert werden müssen - beispielsweise durch strengere Düngegesetze in den betroffenen Ländern.

Daraufhin hatte die EU-Kommission dann im Jahr 2016 geklagt, weil Deutschland aus ihrer Sicht nicht streng genug gegen die Gewässerbelastung vorgegangen war. Der EuGH hat der Klage der Kommission stattgegeben und bestätigt darin, dass Deutschland trotz der hohen Nitratbelastung keine ausreichenden Maßnahmen getroffen hatte, um den Ansprüchen der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Wassers zu genügen. Die Klage bezog sich jedoch ausdrücklich auf das alte Düngerecht.

Seit 2017 gilt in Deutschland eine verschärfte Düngeverordnung und auch das Düngegesetz wurde überarbeitet

Wie geht es weiter?

Die EU-Kommission könnte nun in einem zweiten Schritt Strafzahlungen gegen Deutschland durchsetzen. Es kann aber auch sein, dass das Urteil zunächst ohne Folgen bleibt. Die EU-Kommission wird möglicherweise erst abwarten, ob die neuen Regeln zur Düngung in Deutschland greifen und die Nitratgehalte sinken.

 

Verschärfung der Düngegesetzgebung gefordert

Offen ist ebenfalls, ob das Urteil nun noch einmal auf die Düngegesetzgebung in Deutschland ausstrahlen wird. Denn erwartungsgemäß hat das Urteil des EuGH die Diskussion über die deutsche Düngegesetzgebung erneut angeheizt.

Greenpeace-Aktivisten protestierten mit einem riesigen Suppenteller voller Gülle vor dem Reichstag in Berlin. Aber auch andere Umweltverbände und zahlreiche Politiker fordern nun eine Verschärfung des aktuellen Düngegesetzes und der Düngeverordnung, ohne die genaue Rechtsbasis des Urteils zu berücksichtigen.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner kündigte an, kurzfristig mit der Kommission in einen Dialog treten, um zur Frage der hinreichenden Umsetzung des Urteils und der Nitrat-Richtlinie im Gespräch zu bleiben.

 

Die ISN meint:

Fair bleiben! Das Urteil bezieht sich auf die längst überholten düngerechtlichen Vorschriften aus dem Jahr 2006. Die aktuelle Düngegesetzgebung darf aus Sicht der ISN bei der weiteren Bewertung durch die EU-Kommission nicht außer Acht gelassen werden. Die Senkung der Nitratwerte in den Gewässern ist ein langwieriger Prozess, der mit der neuen weitreichenden Düngeverordnung und dem angepassten Düngegesetz angestoßen wurde. Die Landwirte haben die Herausforderung angenommen und arbeiten nach den strengeren Vorgaben. Schon jetzt zeigt sich, dass insbesondere der Einsatz von Mineraldünger deutlich reduziert wurde. Jetzt muss geprüft werden, inwieweit die vom EuGH gerügten Mängel durch die neue Verordnung bereits behoben wurden. So viel Zeit muss sein!


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