28.05.2018rss_feed

Ferkelkastration: Höchste Zeit für Entscheidungen!

Ferkelkastration unter Lokalanästhesie als mögliche Alternative neben der Jungebermast, der Immunokastration und der Kastration unter Vollnarkose

Ferkelkastration unter Lokalanästhesie als mögliche Alternative neben der Jungebermast, der Immunokastration und der Kastration unter Vollnarkose

Die Bundesregierung betrachtet die Ferkelkastration unter Lokalanästhesie grundsätzlich als mögliche Alternative, die neben der Jungebermast, der Immunokastration und der Kastration unter Vollnarkose ab dem kommenden Jahr zur Anwendung kommen könnte. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfaktion weist die Regierung zugleich auf bislang fehlende rechtliche Grundlagen hin.
ISN: Der Stillstand in der Kastrationsfrage muss nun ganz schnell ein Ende haben. Die Sauenhalter müssen endlich wissen, wie Sie ab dem kommenden Jahr mit Ihren männlichen Ferkeln verfahren müssen. Es ist allerhöchste Zeit für Entscheidungen, um nicht die Ferkelerzeugung in Deutschland zu verlieren.

Tierschutzgesetz muss verändert werden


Voraussetzung für die Rechtskonformität der chirurgischen Ferkelkastration unter Lokalanästhesie ab dem 1. Januar 2019 sei das Erreichen einer wirksamen Schmerzausschaltung, heißt es in der Antwort der Bundesregierung, wie AgraEurope berichtet. Nach den bisher vorliegenden wissenschaftlichen Studien werde jedoch bei der Ferkelkastration mit Procain oder Lidocain keine Schmerzausschaltung erreicht. Damit erfülle dieses Verfahren bislang nicht die Vorgaben des Tierschutzgesetzes, und zwar unabhängig davon, ob ein Tierarzt oder ein Tierhalter die Lokalanästhesie durchführe. Daher wäre laut Bundesregierung eine Änderung des Tierschutzgesetzes erforderlich, mit der von der Anforderung der Schmerzausschaltung bei der chirurgischen Ferkelkastration abgerückt würde.

 

Schulungsinhalte per Verordnung festlegen

Für eine mögliche Durchführung der Lokalanästhesie durch geschulte, sachkundige Tierhalter wie in Schweden und Dänemark bedürfe es zudem einer Rechtsverordnung. In dieser müssten die Anforderungen geregelt werden, unter denen Tierhalter die Lokalanästhesie durchführen dürfen. Dabei gehe es etwa um erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten. Schließlich sei zu berücksichtigen, dass es bislang für die Tierart Schwein kein zugelassenes Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Lidocain gebe. Eine Anwendung bei der Ferkelkastration sei daher nur im Rahmen einer arzneimittelrechtlichen Umwidmung unter Einhaltung der im Arzneimittelgesetz geregelten Vorgaben zulässig.

Die ISN meint:

Wie wir es schon vor zwei Wochen beim ISN-Spanferkelessen diskutiert haben - Der Stillstand in der Kastrationsfrage muss nun ganz schnell ein Ende haben. Die Sauenhalter müssen endlich wissen, wie Sie ab dem kommenden Jahr mit ihren männlichen Ferkeln verfahren müssen. Es ist allerhöchste Zeit für Entscheidungen, um nicht die Ferkelerzeugung in Deutschland zu verlieren. Wir fordern die Politik auf, ihrer Verantwortung als Entscheider gerecht zu werden und die notwendigen Änderungen der gesetzlichen Vorgaben anzupacken, statt weiter in Stockstarre aus Angst vor Wählerstimmenverlust zu verharren.


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