29.10.2024rss_feed

Finnland: Tierhalter ab 2025 von Umweltschadensgebühr betroffen

©Pixabay

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Ab dem kommenden Jahr wird in Finnland eine Umweltschadensgebühr erhoben. Betroffen davon werden auch die Tierhalter sein. Für einen Schweinemäster mit mehr als 2.000 Tieren fallen dann jährlich 5.200 Euro an. Verwendet werden die eingenommenen Gelder unter anderem zur Entschädigung von Umweltschäden und für anfallende Vermeidungs- und Sanierungskosten, berichtet AgE.

 

In Finnland nimmt der neue Umweltschadenfonds, der für die Erhebung von Umweltschadensgebühren zuständig ist, im kommenden Jahr seine Arbeit auf. Hinter dem Fonds steht nach Angaben des finnischen Umweltministeriums der Gedanke, dass der Staat die Umweltverpflichtungen der Verursacher nicht mit Steuereinnahmen bezahlen muss. Die Höhe der Umweltschadensgebühr soll sich am jeweiligen Risiko der Umweltverschmutzung eines Unternehmens oder Betriebes orientieren.

 

Tierhalter stark betroffen

Betroffen von der Gebührenpflicht ist auch der Agrarsektor, und zwar vor allem die Tierhalter. Laut Ministerium müssen künftig beispielsweise Schweinezuchtbetriebe mit mehr als 2.000 Plätzen für Mastschweine über 30 Kilogramm oder mehr als 750 Sauen sowie Geflügelhaltungsbetriebe mit mehr als 40.000 Plätzen einen Jahresbeitrag von 5.200 Euro zahlen. Dieser Betrag fällt auch für Betriebe mit mindestens 300 Milchkühen, 500 Mastrindern oder 600 Mutterkühen an. Für die genaue Ermittlung der maßgeblichen Großvieheinheiten wurden vom Ministerium spezifische Tiereinheitenkoeffizienten festgelegt.

 

Auch Unternehmen der Lebensmittel- und Futterbranche müssen zahlen

Zahlungspflichtig sind auch Unternehmen, die Lebens- oder Futtermitteln zubereiten. Hier fallen zum Beispiel für Schlachthöfe mit einer Produktionskapazität von mehr als 50 Tonnen Schlachtkörpern pro Tag 2.700 Euro pro Jahr an. Der gleiche Betrag gilt für die ausschließliche Be- und Verarbeitung von Milch, wenn die erhaltene Milchmenge im Jahresdurchschnitt 200 Tonnen pro Tag übersteigt. Düngemittelhersteller müssen jährlich 5.200 Euro in den Fonds einzahlen.

 

Einmalige Pauschalgebühr fällig

Bei der Umweltschadensgebühr handelt es sich um eine steuerähnliche Zahlung, deren Einzug zum 1. Januar 2025 startet. Betriebe, bei deren Tätigkeit grundsätzlich von einer Umweltverschmutzung auszugehen ist, müssen zunächst eine einmalige Pauschalgebühr von 400 Euro in den Fonds einzahlen. Die eigentliche Umweltschadensgebühr wird dann erstmals im Jahr 2026 erhoben, wobei die Gebühr immer für Tätigkeiten gilt, die im vorherigen Jahr durchgeführt wurden. Dem Umweltministerium zufolge wird sich die Spanne der fälligen Jahresbeträge zwischen 200 Euro und 30.000 Euro bewegen.

 

Umweltschäden sollen entschädigt werden

Mit den Mitteln des Umweltschadensfonds will der finnische Staat die durch die Umweltverschmutzung entstehenden Kosten decken. Verwendet werden die eingenommenen Gelder unter anderem zur Entschädigung von Umweltschäden und für anfallende Vermeidungs- und Sanierungskosten. Gezahlt werden soll dann, wenn der jeweilige Betrag nicht vom Verursacher eingefordert werden kann, weil er beispielsweise zahlungsunfähig oder nicht zu identifizieren ist. Der neue Fonds ersetzt den bisherigen Entschädigungsfonds für Ölverschmutzung und die obligatorische Umweltschadenversicherung.


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