Fleischwirtschaft will über Tarifverträge verhandeln
Mit dem geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetz soll unter anderem geregelt werden, dass ab dem 1. Januar 2021 bei der Schlachtung, der Zerlegung und der Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf
Im Hinblick auf das für 2021 geplante Arbeitsschutzgesetz, welches Werkverträge und Leiharbeit in den Kernbereichen an Schlachthöfen verbieten soll, planen Vertreter der Fleischwirtschaft mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen flächendeckenden Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Branche zu verhandeln. Das berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) am Wochenende.
Hintergrund
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat den Entwurf eines Arbeitsschutzkontrollgesetzes vorgelegt, nachdem er Ende Mai angekündigt hatte, mit den Missständen in der Fleischindustrie aufzuräumen
und unwürdige Beschäftigungsverhältnisse beenden zu wollen. In dem geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetz soll unter anderem geregelt werden, dass ab dem 1. Januar 2021 bei der Schlachtung, der Zerlegung und der Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf. Der Einsatz von Werkvertrags- sowie Leiharbeitnehmern wäre damit künftig nicht mehr zulässig.
Wandel der Fleischwirtschaft tarifvertraglich lösen
Wie die NOZ berichtet, streben Unternehmen der Fleischwirtschaft an, mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag zu verhandeln.
Der Vorsitzende des Verbandes der Ernährungswirtschaft, Theo Egbers, äußerte gegenüber der NOZ seine Bedenken zum Arbeitsschutzgesetz: Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form stellt eine Benachteiligung der Betriebe der Fleischwirtschaft dar. Hier soll verboten werden, was in allen anderen Branchen der Lebensmittelproduktion und darüber hinaus erlaubt bleibt.
Mit Unterstützung von Vertretern aus der Fleischwirtschaft fordere Egbers einen allgemein verbindlichen und branchenweiten Tarifvertrag, in dem Fragen wie Mindestlohn, Wohnstandards der Beschäftigten und Regelungen zur Leiharbeit geregelt wären. Laut Bericht der NOZ sei die NGG bereit für Verhandlungen und habe aber bereits klargestellt, dass der ein Tarifvertrag kein Ersatz für das geplante Gesetz sei.
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zu den Änderungen beim Arbeitsschutzgesetz steht nun noch die Zustimmung des Bundestages an. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs ist Anfang September vorgesehen.