15.06.2022rss_feed

Förderprogramm für mehr Tierwohl in Bayern – Antragsfrist 30. Juni

Mit BayProTier startet in Bayern ein Förderprogramm, das zunächst Ferkelerzeuger bei der Umsetzung von mehr Tierwohl in ihren Ställen unterstützen soll.

Mit BayProTier startet in Bayern ein Förderprogramm, das zunächst Ferkelerzeuger bei der Umsetzung von mehr Tierwohl in ihren Ställen unterstützen soll.

Mit BayProTier startet in Bayern ein Förderprogramm, das zunächst Ferkelerzeuger bei der Umsetzung von mehr Tierwohl in ihren Ställen unterstützen soll. Das Förderprogramm wird rein aus bayerischen Landesmitteln finanziert und soll den in Folge der freiwilligen Umsetzung höherer Tierhaltungsstandards entstehenden wirtschaftlichen Nachteil durch finanzielle Zuwendung mindern. Anträge können noch bis Ende Juni gestellt werden, das Programm selbst startet bereits am 01. Juli.

 

Mit dem neuen Bayerischen Programm Tierwohl (BayProTier) startet Bayern ein Förderprogramm zur Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung der landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern. Zunächst sollen Sauenhalter und Ferkelaufzuchtbetriebe laut Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterstützt werden, weitere Nutztierarten sollen folgen. Das Programm selbst startet bereits am 1. Juli. Teilnehmende Betriebe können noch bis zum 30. Juni ihre Anträge stellen. Damit verpflichten sie sich zunächst für ein Jahr, die Vorgaben des Programms einzuhalten – das heißt ab dem 1. Juli.

 

BayProTier: Zweistufig und modular aufgebaut

Nach Informationen des Ministeriums können Zuchtsauenhalterinnen und -halter zwischen einer niederschwelligen Komfortstufe für den Einstieg in mehr Tierwohl und einer ambitionierteren Premiumstufe wählen. Die Komfortstufe bietet mehr Platz, eingestreute Liegeflächen oder Komfortliegeflächen. Bei der Premiumstufe müssen deutlich höhere Standards umgesetzt werden, zum Beispiel müssen noch mehr Platz, eingestreute Liegeflächen und Außenklimareize beziehungsweise Auslauf angeboten werden. Bei beiden Stufen stehen jeweils vier frei wählbare und kombinierbare Module für den Deck-, Warte-, und Abferkelstall und die Ferkelaufzucht zur Auswahl. Auch eine Kombination unterschiedlicher Module zwischen den zwei Stufen ist möglich. Mit dem modulartigen Aufbau des Programms soll ein schrittweiser Umstieg hin zu mehr Tierwohl ermöglicht werden, ohne sofort alle Stallungen für Zuchtsauen umbauen zu müssen.

 

Vorgaben und Prämienhöhen

Die Förderung ist auf 500 Euro pro Großvieheinheit (GV), auf maximal 300 Zuchtsauen und 7.500 Absatzferkel begrenzt. Für die Berechnung werden für Zuchtsauen 0,3 GV und für Absatzferkel 0,02 GV angenommen. Die Bagatellgrenze liegt bei 250 Euro, unter der keine Auszahlung der Zuwendung erfolgt.
Die Maßnahmenübersicht sowie die Berechnung der Prämienhöhe kann in den nachfolgend verlinkten Dokumenten eingesehen werden.

Die notwendigen Unterlagen zum Förderprogramm und weitere Informationen über Vorgaben und Prämienhöhen sind über den Förderwegweiser des Landwirtschaftsministeriums unter www.stmelf.bayern.de/bayprotier abrufbar. Für weitere Fragen stehen die Beraterinnen und Berater am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Verfügung.


arrow_upward