Folgenabschätzung bekräftigt Vorschläge der Borchert-Kommission
Die vom Thünen-Institut erarbeitete Folgenabschätzung betätigt den Borchert-Plan. Nun ist die Politik gefordert (Bild ©BMEL)
Die Ergebnisse der Folgenabschätzung zu den Vorschlägen der Borchert-Kommission wurden gestern vorgestellt. Die Autoren bekräftigen den eingeschlagenen Weg des Borchert-Plans. Sie zeigen die entstehenden Kosten und insbesondere auch die Wirkung auf die Nutztierhaltung in Deutschland auf.
ISN: Je länger die aktuelle Phase der Planungsunsicherheit und des Stillstands anhält, desto mehr Tierhalter steigen aus. Deshalb ist Eile angesagt. Wie schnell der Borchert-Plan nun weiter geht, wird maßgeblich von der Disziplin der politischen Akteure abhängen, diesen zu unterstützen. Es wird Zeit, die Stallbaubremse zu lösen.
Nach der Machbarkeitsstudie, sind nun auch die Ergebnisse der sogenannten Folgenabschätzung veröffentlicht und vorgestellt worden. Das Johann Heinrich von Thünen-Institut hat in einer Folgenabschätzung untersucht, wie sich der geplante Umbau der Nutztierhaltung auf die Branche, auf die Betriebe und die Verbraucher auswirkt. Die Ergebnisse der fast 200 Seiten langen Studie hat heute die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Kompetenznetzwerks, Jochen Borchert, sowie mit Prof. Folkhard Isermeyer, Präsident des Thünen-Instituts (vTi), vorgestellt.
Vorschläge zum Umbau der Tierhaltung bekräftigt
Die Folgenabschätzung bekräftigt das Vorgehen des Bundeslandwirtschaftsministeriums beim Umbau der Tierhaltung, heißt es in der Pressemeldung des Ministeriums.
Die Autoren der Folgenabschätzung kommen zu dem Ergebnis, dass sich die Landwirte ohne nationale Nutztierstrategie aufgrund der anhaltenden Verunsicherung weiterhin mit Investitionen in die Tierhaltung und Tierwohl zurückhalten werden. Die Strategie biete den Betrieben eine klare Perspektive über den Zukunftskurs und einen verlässlichen wirtschaftlichen Ausgleich für die tierwohlbedingten Mehraufwendungen. Wir wollen hin zu mehr Tierwohl, einer hohen gesellschaftlichen Akzeptanz sowie einer langfristigen Finanzierung für unsere Landwirte
, so Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Wenn Landwirte in ihren Ställen für mehr Tierwohl sorgen, müssen sie die Garantie haben, dafür Förderung zu erhalten – und das nicht nur für die Zeit einer Legislaturperiode,
ergänzt Klöckner.
Hohe Kosten durch mehr Tierwohl
Die Autoren berechneten die Kosten verschiedener Tierwohlszenarien. Beispielsweise liegen die Kosten zur Erzeugung eines 30 kg Ferkels bei gleich bleibendem Sauenbestand in der Haltungsstufe 2 bei 16,62 € je Ferkel höher im Vergleich zum konventionell gehaltenen Ferkel. Alle Werte sind ohne Mehrwertsteuer gerechnet. Obwohl die Kosten für den Umbau im Deckzentrum und Abferkelbereich berücksichtigt wurden, entsteht der weit überwiegende Teil dieser Mehrkosten nicht durch Investitionskosten sondern durch laufende Kosten. Die Kosten zur Erzeugung eines Ferkels nach den verschiedenen Haltungsstufen wurden jedoch systematisch unterschätzt. Die Autoren schreiben selbst, dass sie nur
die Kriterien, die durch einen Referentenentwurf zur Tierwohlkennzeichnungsverordnung im vergangenen Jahr bereits bekannt waren, berücksichtigt haben. Insbesondere für die Sauenhaltung wurden so wesentliche und auch teure
Kriterien, die aktuell diskutiert werden, wie z.B. mehr Platz für die Sauen, nicht berücksichtigt. Eine weitere Unterschätzung der Investitionskosten dürfte durch die erheblichen Baukostensteigerungen der vergangenen Jahre bedingt sein.
Auch in der Mast liegen die Neubaukosten, mit denen beispielsweise für die Haltungsstufe 2 kalkuliert wurde, mit ca. 700 € je Platz deutlich unter den in der Praxis anzutreffenden Kosten. Entsprechend unterschätzt wurden auch die Mehrkosten je Mastschwein aus Haltungsstufe 2. Dennoch liegen diese um netto 18 € je Schwein über den Kosten für ein Schwein aus konventioneller Haltung. Angesichts der zu geringen Baukosten, die berücksichtigt wurden, ist es auch wenig verwunderlich, dass sich die Mehrkosten im Wesentlichen aus laufenden Kosten ergeben. Nahezu doppelt so hoch ist die Arbeitszeit in einem Maststall der Stufe 2 im Vergleich zum konventionellen Stall. Insofern fällt auch der niedrige Stundensatz von 21 €, mit dem gerechnet wurde, besonders ins Gewicht. Gerade vor dem Hintergrund der Herausforderungen in der Schweinehaltung sollte mit Stundensätzen für höher qualifizierte Mitarbeiter gerechnet werden.
Deutlich weniger Schweinehalter bis 2040
Die Autoren der Folgenabschätzung rechnen in ihren Szenarien mit einem starken Rückgang der Betriebe. Ausgehend von gut 18.000 Schweinemastbetrieben im Jahr 2020 in Deutschland erwarten sie 2040 je nach Szenario eine Anzahl von nur noch 3.000 bis 4.000 Betrieben. Ähnlich dramatisch prognostizieren die Autoren den Rückgang bei den Sauenhaltern – nämlich um ca. drei Viertel von 2020 bis 2040 auf dann nur noch 1.600 bis 1.900 in Deutschland. Je nach Szenarium rechnen sie mit einem Rückgang der Tierzahlen bei Sauen zwischen 4 % und 30 % und bei Mastschweinen zwischen 3 % und 25 %. Für die gesamte Nutztierhaltung wird ein jährlicher Finanzbedarf der Nutztierstrategie bis 2040 von 2,5 bis 3,5 Mrd. € berechnet. Davon entfallen nach den Kalkulationen jährlich 1,4 Mrd. € auf die Schweinehaltung. Der größere Teil davon sind Tierwohlprämien, der kleinere Teil Investitionsförderung.
Die ISN meint:
Die Folgenabschätzung unterstreicht den richtigen Weg des Borchert-Plans, auch wenn noch dicke Bretter zu bohren sind. Sie führt uns aber auch sehr deutlich vor Augen, dass der Strukturwandel unaufhörlich fortschreitet und dass immer mehr Betriebe die Schweinehaltung aufgeben, je länger die aktuelle Phase der Planungsunsicherheit, der Perspektivlosigkeit und des Stillstands anhält. Tierwohl ist teuer, teurer als es die Folgenabschätzung zeigt. Die Tierhalter können diese Mehrkosten nicht tragen, deshalb ist es so wichtig, dass am Ende alle Kosten auf den Tisch kommen und über den Markt hinaus beglichen werden.
Der Borchert-Weg muss zügig weiter beschritten werden. Ob das gelingt, wird maßgeblich von der Disziplin der politischen Akteure abhängen, den Plan voll und ganz zu unterstützen und nicht noch mehr Ordnungsrecht hervor zu holen. Bestes Beispiel ist die anstehende Entscheidung zur TA-Luft im Bundesrat – auch wenn sie in dieser Woche noch nicht getroffen wird. Wenn hier nicht eine klare Vorfahrt für Tierwohlställe eingeräumt wird, dann wird die Stallbaubremse derart weiter angezogen, dass alle Bemühungen der Borchert-Gruppe zur Weiterentwicklung der Nutztierhaltung zunichte gemacht werden. Das darf so nicht passieren.