13.06.2019rss_feed

Frage-/Antwort-Liste zum Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht

Ab dem 1. Juli müssen alle Schweinehalter in Deutschland, die Ferkel mit kupierten Schwänzen halten, eine Tierhaltererklärung ausgefüllt vorliegen haben.

In gut zwei Wochen – zum 1. Juli 2019 wird der Aktionsplan Kupierverzicht unabhängig von der Erlasslage in den jeweiligen Bundesländern bundesweit scharf geschaltet. Für die Umsetzung des Aktionsplans gibt es zwar bereits klare Vorgaben und umfangreiche Erläuterungen. Trotzdem ergeben sich darüber hinaus noch zahlreiche Fragen für Schweinehalter und auch für die Überwachungsbehörden. In einem in der Gruppe der Tierschutzreferenten der Länder bundesweit abgestimmten Fragen/Antwort Katalog (FAQ-Liste) sind nun einige dieser Fragen beantwortet worden.

ISN: Gut, dass nun einige weitere Fragen zum Aktionsplan geklärt sind. Auch wenn weitere Fragen im Rahmen der Umsetzung sicherlich noch aufkommen werden, ist es wichtig jetzt unverzüglich mit der Umsetzung des Aktionsplans Kupierverzicht zu beginnen – soweit das nicht längst geschehen ist!

 

Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Kupierverzicht ist für Schweinehalter alles andere als einfach. Was genau muss ein Ferkelerzeuger, Ferkelaufzüchter oder Mäster tun, der kupierte Schweine in seinem Stall hält? Wie verhält es sich in der Lieferkette? Wie sind Statuserhebung und Risikoanalyse durchzuführen? Wie ist eine Schwanz- und Ohrverletzung definiert und wann sind zwingend auch unkupierte Tiere im Bestand zu halten? Der Fragen ließe sich nahezu endlos weiter aufzählen. Dabei ist das Vorgehen bereits sehr detailliert beschrieben und erläutert. Nun ist eine sogenannte FAQ-Liste – also ein Frage-Antwort-Katalog hinzugekommen, der zwischen den Tierschutzreferenten der Länder bundesweit abgestimmt wurde und nun weitere Klarheit bringen soll.

 

Die ISN empfiehlt:

Gut, dass nun einige weitere Fragen zum Aktionsplan geklärt sind. Auch wenn sich im Laufe der Umsetzung des Aktionsplans noch reichlich Fragen ergeben werden. Wichtig ist, dass diese pragmatisch und fachlich sinnvoll zwischen den Beteiligten gelöst werden können. Denn das Thema Kupierverzicht ist schon ohne die bürokratischen Hürden schwer genug umzusetzen.

Unabhängig davon ist allen Schweinehaltern zu raten, keine Zeit mehr zu verlieren und unverzüglich mit der Vorbereitung auf den Start des Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht am 1. Juli 2019 zu beginnen – soweit das nicht längst geschehen ist! Denn allein mit dem Ausfüllen der Tierhaltererklärung ist es nicht getan. Im Vorfeld müssen eine Statuserhebung, die Risikoanalyse, ggf. ein Stallklimacheck und weitere Vorgaben umgesetzt werden. Dafür ist es sinnvoll, den jeweiligen Fachberater und/oder Tierarzt zu Rate zu ziehen und ggf. bei der Erstellung der Unterlagen zu beteiligen.


Im Mitgliederbereich finden Sie zahlreiche weitere Infos zum Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht sowie die Frage-/Antwort-Liste...

Auf ringelschwanz.info können Sie die Frage-/Antwort-Liste sowie weitere Informationen ebenfalls herunterladen...

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