Frist zur Angabe von Antibiotikaeinsatz endet am 13. Juli!
Bitte denken Sie unbedingt rechtzeitig daran,
den Tierbestand an die HIT-Datenbank zu übermitteln,
und bei Meldung durch den Tierarzt die Tierhalter-Versicherung zu versenden.
Alle Angaben zur Abgabe von Antibiotika für das erste Halbjahr 2015 müssen spätestens am 13. Juli 2015 in der QS-Datenbank vorliegen. Am 14. Juli 2015 endet die Eingabefrist dafür in der HIT-Datenbank. Sollten der QS keine Daten zur Antibiotikaabgabe für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 vorliegen, können Betriebe laut QS ihre Lieferberechtigung in das QS-System verlieren.
Diese Werkzeuge unterstützen Sie bei den Formalitäten
Nutzen Sie zum Beispiel die Excel-Vorlage der ISN, um ihre Bestandsveränderung im Bestandsregister zu erfassen, und die Daten für die Massenmeldung in die TAM-Datenbank umzuwandeln.
Eine Vorlage für das Formular Tierhalter-Versicherung, sowie eine Übersicht der zu adressierenden Behörde finden Sie ebenfalls bei uns.
Die topagrar hat die Smartphone-App HIT-Reporter
zur Erfassung des Tierbestandes getestet, und berichtet hier über den Einsatz der Anwendung für das Antibiotikamonitoring.
Wie Sie die Daten in die Datenbank eingeben erläutert auch das Handbuch TAM-Datenbank Schwein:
Am Ende bleibt es jedoch jedem Schweinehalter selbst überlassen bzw. seine Pflicht, sich um die Abgabe der entsprechenden Daten zu kümmern. Versäumen Sie die Frist in Ihrem eigenen Interesse nicht!