11.09.2020rss_feed

Frist für Förderzuschuss auf Isofluran-Narkosegeräte läuft am 14. September ab

Logo Bundesanstaltung für Landwirtschaft und Ernährung

Schweinehalter, die ab dem nächsten Jahr auf die Anwendung der Isofluran-Narkose bei der Ferkelkastration setzen wollen, können eine finanzielle Förderung für den Kauf der Narkosegeräte beantragen. Ist der Förderantrag noch nicht gestellt und soll Förderung beantragt werden, dann muss es nun schnell gehen, denn die Frist läuft in der kommenden Woche am Montag, den 14. September ab.

 

Für die Geräteanschaffung ist eine Förderung von bis zu 60 % (maximal. 5.000 €) möglich und kann bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.

Der Auszahlungsantrag kann bis zum 15. Oktober 2020 gestellt werden. Hier müssen die Rechnung für das Narkosegerät und der Zahlungsnachweis eingereicht werden.

 

Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie unter: www.ble.de/ferkelnarkose


Ferkelkastration: DLG-Prüfberichte für Isofluran-Narkosegeräte veröffentlicht – Förderung bis 14. September beantragen!

arrow_upward