17.08.2023rss_feed

Frist für Schlussabrechnungen bei den Corona-Hilfen verlängert

©Canva

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Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung für die Corona-Hilfen wurde bis zum 31.10.2023 verlängert. Für Steuerberater und Wirtschafts­prüfer war die reguläre Frist zu knapp, so dass die Frist nun schon zum zweiten Mal verschoben wurde.

 

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) und das Bundesfinanzministerium (BMF) weisen in ihrem gemeinsamen Onlineportal zu den Corona-Wirtschafts­hilfen darauf hin, dass die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 31.10.2023 verlängert wurde. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch eine Verlängerung der Frist auf den 31.03.2024 beantragt werden, dieser Antrag muss bis zum 31.10.2023 erfolgen. Für diejenigen, die bereits eine Frist­verlängerung bis zum 31.12.2023 beantragt hatten, verschiebt sich die Deadline nun automatisch auf den 31.03.2024.

 

Zuvor war die Frist zur regulären Einreichung der Schlussabrechnung der 30.06.2023 und dann der 31.08.2023 gewesen und die verlängerte Frist war der 31.12.2023. Das war für Steuerberater und Wirtschafts­prüfer aber offenbar nicht schaffbar, so dass die Frist nun schon zum zweiten Mal verschoben wurde.


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