15.12.2016rss_feed

Geflügelgrippe in Niedersachsen - Regelungen für Schweinebetriebe im Sperrbezirk

Schweine verladen 6850

Nach verschiedenen Ausbrüchen der Geflügelgrippe in den letzten Wochen ist nun auch in Damme (Landkreis Vechta) am Mittwoch, 14.12.2016 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden.

 

Der Landkreis Vechta hat dazu eine Tierseuchenbehördlliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel veröffentlicht, die unter dem nachfolgenden Link auf der Homepage des Landkreises Vechta abgerufen werden kann.

www.landkreis-vechta.de/fileadmin/dokumente/pdf/aktuelles/bekanntmachungen/12-2016/NEU_39713_Allgemeinverf_SB__BG__3_.pdf

 

Schweinetransporte beim Veterinäramt beantragen

Gemäß der Geflügelpest-Verordnung werden in dieser Verfügung für den Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens 3 Kilometern um den Seuchenausbruch neben den Geflügeltransporten auch die Transporte von allen Säugetieren (somit also auch von Schweinen) untersagt. Ähnlich war es auch beim Ausbruch der Geflügelgrippe im Landkreis Cloppenburg.

Schweine haltende Betriebe, die im Sperrbezirk liegen und in den nächsten Tagen Schweine aus dem Betrieb bzw. in den Betrieb transportieren wollen, sollten rechtzeitig vorher beim Veterinäramt des Landkreises Vechta einen formlosen Antrag zur Genehmigung des Transports stellen. Der Antrag wird dann vom Veterinäramt schnellstmöglich unter Betrachtung der Seuchensituation geprüft. Insbesondere, wenn auf dem Betrieb kein Geflügel vorhanden ist, dürfte einer kurzfristigen Verbringungsgenehmigung kaum etwas im Weg stehen.

 

Schweinetransporte von bzw. zu Betrieben im Beobachtungsgebiet sind nicht reglementiert, sie brauchen also nicht genehmigt zu werden.


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