Bereinigungssitzung: Haushaltsausschuss genehmigt Mittel für Bundesprogramm Stallumbau
Der Haushaltsausschuss hat das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung bestätigt: Für die kommenden vier Jahre stehen 600 Mio. Euro bereit (Foto ©ISN)
Der Haushaltsausschuss hat die Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ein Bundesprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung bestätigt. Das vorgesehene Budget von einer Milliarde Euro für die kommenden vier Jahre wurde dabei allerdings auf 600 Mio. gekürzt und ist vorerst gesperrt, berichtet Agra Europe.
ISN: Die Kürzung des ohnehin schon viel zu niedrigen Betrages ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Tierhalter und zeigen die Halbherzigkeit der Bundesregierung. Ohnehin ist es eher ein zur Schau stellen von scheinbarer Hilfe, von der die meisten Betriebe nichts haben. Denn So lange die Betriebe keine Planungssicherheit haben, werden sie kaum in der Lage sein, zu investieren und Mittel abrufen zu können.
Hintergrund
Im Oktober hat einigten sich die Koalitionsfraktionen in der Frage, wie der Umbau der Tierhaltung in Deutschland finanziert werden soll, auf eine Anschubfinanzierung über eine Milliarde Euro ab 2023, die nicht nur für die Investitionsförderung, sondern auch für die Deckung laufender Kosten in den tierhaltenden Betrieben verwendet werden soll.
Geld umgeschichtet und gesperrt bis detailliertes Konzept vorliegt
In ihrer Bereinigungssitzung vergangene Woche stellten die Haushälter für den Umbau der Tierhaltung nun insgesamt 600 Mio. Euro für die kommenden vier Jahre bereit. Das Geld einschließlich der ersten Tranche von 150. Mio Euro für 2023 wird aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
(GAK) in das Bundesprogramm übertragen. Allerdings hat der Ausschuss die Mittel zunächst gesperrt. Bevor sie freigegeben werden, muss das Bundeslandwirtschaftsministerium nach Beschluss der Haushälter ein detailliertes Konzept vorlegen.
Haushaltsausschuss will künftig mehr Transparenz bei Verwendung von Bundesmitteln
Generell will der Haushaltsausschuss künftig mehr Einfluss auf die Verwendung der GAK-Mittel und zugleich größere Transparenz auf Länderebene schaffen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss künftig vor Beschlüssen mit den Ländern über die GAK-Förderung dem Ausschuss die Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Bundesländer werden umgekehrt in die Pflicht genommen, mehr Daten zu einzelnen Vorhaben insbesondere des ländlichen Raumes und zur Verwendung der Bundesmittel zu übermitteln.
Union äußert Kritik
Die SPD-Berichterstatterin für den Agrarhaushalt, Esther Dilcher, zeigte sich zufrieden mit den Ergebnissen der Bereinigungssitzung. Insbesondere sei es gelungen, eine Reform der GAK anzustoßen und ein Bundesprogramm Stallumbau auf den Weg zu bringen. Enttäuscht äußerte sich die Union. Deren Berichterstatter Josef Rief bezeichnete die Bereitstellung von 150 Mio. Euro für 2023 als völlig unzureichend, zumal aus den Investitionsgeldern nun auch noch laufende Kosten der Umstellung bezahlt werden sollen. Damit ist das Projekt Tierwohl durch Stallmodernisierung zum Scheitern verurteilt, für das insgesamt mehr als 10 Mrd. Euro nötig wären
, kritisierte der CDU-Politiker.
Die ISN meint:
Auch wenn die Finanzierung vom Haushaltsausschuss bestätigt und freigegeben wurde, ist es gleichzeitig wieder mal ein Schlag ins Gesicht der Tierhalter und eine Ignoranz dessen, was wirklich benötigt wird. Dass der Finanzierungsbedarf, wie er unter anderem durch die Borchert-Kommission festgestellt wurde, um ein Vielfaches höher ist und die bereitgestellte Milliarde nur ein erster Schritt zur Finanzierung des Umbaus in der Tierhaltung sein kann, darauf haben wir mehrfach hingewiesen. Dass das Budget nun derart gekürzt wurde, macht die Halbherzigkeit der Bundesregierung in der Frage des Umbaus der Tierhaltung noch deutlicher
, kritisiert ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack.
Außerdem enthält die Gleichung enthält nach wie vor zu viele Unbekannte, um den Betrieben tatsächlich Sicherheit geben zu können. Deshalb ist davon auszugehen, dass es wohl genauso wie in der letzten Förderperiode ablaufen wird und Fördergelder zwar in Aussicht gestellt werden, faktisch aber nicht abgerufen werden können
, ermahnt Staack.
Hinzu kommt der mangelhafte Entwurf des Tierhaltungskennzeichengesetzes. Bevor nicht endgültig geklärt ist, wie die Kennzeichnung ausgestaltet ist, wird aus mangelnder Planungssicherheit sicher keine Förderung abgerufen werden - der Entwurf muss jedenfalls grundlegend nachgebessert werden
, so Staack.