Haushaltssperre: Sparzwang für den Umbau der Tierhaltung?
Haushaltssperre: Welche Mittel für das 2024 anlaufende Förderprogramm zum Umbau der Tierhaltung mobilisiert werden, ist noch unklar. (Bild ©ISN)
Angesichts der vom Bundesfinanzministerium (BMF) verhängten Haushaltssperre erteilt die Landwirtschaftliche Rentenbank bis auf weiteres keine neuen Bewilligungen im Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft mehr. Welche Mittel für das 2024 anlaufende Förderprogramm zum Umbau der Tierhaltung mobilisiert werden, ist noch unklar. In 2023 bewilligte und zugesagte Mittel der Förderprogramme des Landwirtschaftsministeriums werden noch normal ausgezahlt, berichtet Agra Europe.
Weitgehend Klarheit für den aktuellen Bundeshaushalt, aber große Unsicherheit über den Etat des kommenden Jahres - so stellt sich die Lage gut eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur unzulässigen Übertragung von nicht genutzten Corona-Hilfsgeldern in Höhe von 60 Mrd. Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung dar.
BMEL: In 2023 bewilligte Mittel werden ausgezahlt
Eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums stellte auf Nachfrage von AGRA-EUROPE klar, dass die vom Bundesfinanzministerium verhängte Haushaltssperre nicht die in 2023 bewilligten und zugesagten Mittel in den Förderprogrammen des BMEL betreffe. Zuwendungen, die für dieses Jahr beschieden worden seien, könnten wie gewohnt ausgezahlt werden. Nicht unter die Haushaltssperre fällt zudem die Auszahlung der EU-Agrarförderungen durch den Bund. Der Grund ist, dass es sich dabei nicht um Bundesmittel handelt und die Zwischenfinanzierung nicht über Verpflichtungsermächtigungen erfolgt.
Keine neuen Bewilligungen im Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft
Nicht erteilt werden derzeit Bewilligungen von Förderanträgen für künftige Haushaltsjahre. Daraus ergibt sich eine Ankündigung der Landwirtschaftlichen Rentenbank, bis auf weiteres keine neuen Bewilligungen im Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft zu erteilen. Bereits vorher hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium den Ländern mitgeteilt, im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
(GAK) keine Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Bundes mehr zu binden. Unter dem Strich heißt das, sämtliche Finanzzusagen des Bundes, die im nächsten Jahr und den darauffolgenden Jahren haushaltswirksam werden, sind gegenwärtig tabu.
Regierung will Notlage auch für 2023 erklären
Die Bundesregierung steht derzeit vor der Aufgabe, verfassungsgemäße Haushalte aufzustellen. Für den Haushalt 2023 scheint man einen gangbaren Weg gefunden zu haben. Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte vergangene Woche angekündigt, für 2023 nachträglich eine Notlage zu erklären. Damit würde ein weiteres Jahr die Schuldenbremse ausgesetzt und dem Bund erneut eine höhere Kreditaufnahme ermöglicht werden. Dass eine Notlage
auch noch für 2024 beschlossen werden könnte, gilt aus rechtlichen und politischen Gründen als wenig wahrscheinlich. In jedem Fall dürfte es zu erheblichen Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 kommen.
Sparzwang für Förderprogramm zum Umbau der Tierhaltung?
In welchem Maße der knapp 7 Mrd. Euro umfassende Agrarhaushalt von weiteren Kürzungen betroffen wäre, bleibt abzuwarten. Unklar ist bereits, ob die in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses gefassten Beschlüsse Bestand haben werden.
Klar ist allerdings, dass der Spielraum für weitere Einsparungen im Einzelplan 10 klein ist. Zum einen sind rund 60% des Etats in der agrarsozialen Sicherung gebunden. Zum anderen haben die heftigen Reaktionen auf die GAK-Kürzungen gezeigt, wie schwierig das wäre. Dies dürfte erst recht für das 2024 anlaufende Förderprogramm zum Umbau der Tierhaltung gelten, dem im Ministerium ein ähnlich hoher politischer Stellenwert zugemessen werden dürfte.