08.07.2024rss_feed

Hessen: Erstmalig ASP-Fall in Kleinsthaltung nachgewiesen

In Hessen wurde erstmalig die ASP bei einem Hausschweinebestand bei Biebesheim (Kreis Groß-Gerau) nachgewiesen ©ISN/Jaworr, www.kreisgg.de, Canva

In Hessen wurde erstmalig die ASP bei einem Hausschweinebestand bei Biebesheim (Kreis Groß-Gerau) nachgewiesen ©ISN/Jaworr, www.kreisgg.de, Canva

Im hessischen Landkreis Groß-Gerau wurde erstmalig die Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand nachgewiesen. Das teilte das hessische Landwirtschaftsministerium heute mit. Demnach soll eine Kleinsthaltung mit neun Tieren von der Tierseuche betroffen sein, der sich bei Biebesheim und damit in der bisherigen infizierten Zone in Hessen befindet. Entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen wurden umgehend eingeleitet.

 

Nachdem die Afrikanische Schweinepest (ASP) Mitte Juni erstmals bei einem Wildschwein in Hessen im Kreis Groß-Gerau festgestellt wurde, ist der Erreger nun erstmalig in Hessen auch in einem Hausschweinebestand nachgewiesen worden. Wie das hessische Landwirtschaftsministerium heute Nachmittag mitteilte, ist eine Kleinsthaltung mit neun Schweinen bei Biebesheim am Rhein im Kreis Groß-Gerau betroffen. Bei einer Kontrolle war dort bei einem Tier, das Krankheitssymptome aufwies, eine Blutprobe genommen worden. Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor bestätigte den Verdacht auf ASP. Daraufhin wurden alle Tiere der Kleinsthaltung unter tierärztlicher Aufsicht getötet.

Der betroffene Betrieb liegt im südlichen Teil der bereits eingerichteten infizierten Zone der bisherigen ASP-Fälle im Schwarzwildbestand in Hessen.

 

Starke Einschränkungen für den Handel und die Schlachtung

Weiter erklärt das hessische Landwirtschaftsministerium, dass rund um den Betrieb nun eine Schutzzone in einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern eingerichtet werde. Hier gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtung. Der Handel mit lebenden Tieren werde grundsätzlich verboten. Auch Gülle, Mist und benutzte Einstreu dürften nicht aus der Zone verbracht werden. Schlachtprodukte von dort dürften nur noch in Deutschland vermarktet oder müssten für den Export erhitzt werden (Dosenware). In der Restriktionszone, die auch nach Rheinland-Pfalz reicht, werden auf hessischer Seite nach Angabe des hessischen Landwirtschaftsministeriums rund 3.500 Schweine gehalten.

 

Über alle aktuellen Entwicklungen werden wir im www.schweine.net informieren.

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