05.08.2024rss_feed

Hessen: Weitere ASP-Fälle im Landkreis Darmstadt-Dieburg

©Pixabay

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Das hessische Landwirtschaftsministerium hat weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen im Landkreis Darmstadt-Dieburg gemeldet. Durch den Fund eines Wildschweinkadavers bei Ober-Ramstadt, muss die Restriktionszone angepasst werden. Das Ministerium appelliert zudem an die Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln, um eine Verschleppung des Virus in bisher ASP-freie Gebiete unter allen Umständen zu vermeiden.

 

Nachdem am vergangenen Mittwoch (31.07.2024) erstmalig die Afrikanische Schweinepest (ASP) im Landkreis Darmstadt-Dieburg nachgewiesen worden ist, sind mittlerweile weitere Funde hinzugekommen. Laut Daten des Tierseucheninformationssystems (TSIS) wurden bisher 4 ASP-Fälle bei Wildschweinen in dem hessischen Landkreis gemeldet.

 

Neue Sperrzonen I und II werden ausgewiesen

Aufgrund der geographischen Lage des neuen Fundes inmitten des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird es erforderlich, neue Sperrzonen I und II auszuweisen. Der genaue Verlauf wird jetzt in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt und den zuständigen Behörden im Landkreis festgelegt. Zudem wird der Landkreis kurzfristig auch eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

 

Verschleppung durch allgemeine Verhaltensregeln vermeiden

Alle beteiligten staatlichen Institutionen und Ebenen arbeiten weiterhin mit Hochdruck, um eine Verbreitung des ASP-Virus zu begrenzen. Mittlerweile wurden bereits über 35.000 Hektar Fläche sowohl mit Hunden als auch mit Drohnen abgesucht. Dabei wurden über 345 Wildschweinkadaver aufgefunden. Von diesen wurden 79 positiv getestet. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit den benachbarten Bundesländern, den betroffenen Behörden und wissenschaftlichen Experten.

Darüber hinaus ist es von größter Bedeutung, dass auch die breite Öffentlichkeit, die Jäger und die Landwirtschaft ihren Beitrag leisten. Für alle Gemarkungen innerhalb der Sperrzone II gilt ein striktes Wegegebot sowie eine Leinenpflicht für Hunde. Es gilt ein Jagdverbot und für landwirtschaftliche Tätigkeiten gelten besondere Voraussetzungen. Die Maßnahmen dienen dem Ziel, eine Beunruhigung von Schwarzwild unter allen Umständen zu vermeiden und damit einer Verschleppung des Virus in bisher ASP-freie Gebiete vorzubeugen.


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