14.07.2023rss_feed

HI-Tier-Datenbank: Auch Meldungen von Abgängen notwendig

©ISN

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Eine Ankündigung auf der Webseite der HI-Tier-Datenbank zu einer neuen Meldepflicht ab dem 01.08.2023 auch für Abgänge von Schweinen hat für erhebliche Verunsicherung gesorgt.

ISN: Start der neuen Meldepflicht muss unbedingt auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden!

 

Abgänge von Schweinen meldepflichtig – verendete und notgetötete Schweine ausgenommen

Auf der Webseite der HI-Tier-Datenbank wird angekün­digt, dass dort neben dem Zugang von Schweinen ab dem 01.08.2023 auch die Abgänge von Schweinen gemeldet werden müssen. Verendete bzw. notgetötete Tiere sind weiterhin nicht zu melden. Grundlage dafür ist das sogenannte Animal Health Law der EU, das einheitliche Melde­verpflichtungen für alle Betriebe in der EU für eine bessere Nachverfolgung im Seuchenfall vorsieht.

 

Kurzfristig angekündigt

Diese sehr kurzfristige Ankündigung hat zu einer starken Verunsicherung und Verärgerung in der gesamten Schweinebranche geführt, da diese neue Vorgabe bislang von den Behörden nicht kommuniziert worden war. Mit der neuen Meldeverpflichtung werden weitere bürokratische Verpflichtungen für die Schweine haltenden Betriebe geschaffen, die kaum einen Mehrwert bieten werden, da die Bestandsregister ohnehin in den Betrieben schon geführt werden und bereits die Zugangsmeldungen in die HIT-Datenbank erfolgen.

 

Die ISN meint:

Aus Sicht der ISN ist es unbedingt notwendig, den Start der neuen Meldeverpflichtung vom 01.08.2023 auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben! Sofern für die HIT-Meldungen von den Betrieben eine spezielle Software genutzt wird, muss diese um die neuen Meldevorgaben ergänzt werden. Wir werden den ISW-HITMELDER, mit dem in der ISNApp oder über www.hitmelder.de das Bestandsregister digital geführt werden kann und mit dem die HIT-Meldungen per Knopfdruck generiert werden können, die neue Melde­pflicht ergänzen – aber auch dies benötigt einen ange­messenen zeitlichen Vorlauf für die Programmierung.

Wir stehen zum Thema der neuen Meldepflichten im engen Austausch mit den anderen Organisationen im Schweinebereich und fordern gemeinsam ange­messene Fristen und praxisgerechte Regelungen ohne neue bürokratische Hürden. Über die weitere Entwick­lung werden wir Sie informieren.


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