Hilfestellung für Schweinehalter: Mit erkrankten und verletzten Tieren tierschutzgerecht umgehen
Wann ist die Unterbringung in der Krankenbucht notwendig? Der Leitfaden bietet Hilfestellung. (Bild © ISN/Jaworr)
Wie handele ich als Schweinehalter im Fall eines erkrankten und verletzten Tieres richtig? Neues Informationsmaterial des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums soll Tierhaltern bei dieser Frage Hilfestellung bieten.
Der richtige Umgang mit erkrankten oder verletzten Schweinen ist jederzeit ein wichtiges Thema für Schweinehalter. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat kürzlich ein Merkblatt und einen Leitfaden veröffentlicht, die Tierhaltern bei der Frage des tierschutzgerechten Umgangs mit erkrankten und verletzten Schweinen Hilfestellung bieten können.
Sachkunde beim Töten von moribunden Tieren im landwirtschaftlichen Betrieb
Das Merkblatt der Projektgruppe Schlachten und Töten
der Niedersächsischen Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0
befasst sich mit Schulungsinhalten hinsichtlich des Nottötens von verendeten Tieren im landwirtschaftlichen Betrieb. Behandelt werden Rechtsgrundlagen sowie tierartübergreifende und tierartspezifische Inhalte zur Ruhigstellung und Betäubung von Rindern, Schweinen und Geflügel.
Leitfaden für einen tierschutzgerechten Umgang mit erkrankten und verletzten Schweinen
Im Leitfaden der Arbeitsgruppe Schwein
der Niedersächsischen Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0
werden Mindestanforderungen, zum Beispiel an die Tierbeobachtung und Tierbetreuung, aber auch an die Ausgestaltung und das Management von Krankenbuchten formuliert. Ein im Leitfaden enthaltener Entscheidungswegweiser beschreibt dabei das Vorgehen, anhand dessen entschieden wird, ob und wann die Unterbringung des Tieres in einer Krankenbucht, die medizinische Behandlung und ggf. die unverzügliche Tötung des Tieres erforderlich ist. Darüber hinaus wird anhand von Bildern im Rahmen einer Ampeltabelle beispielhaft gezeigt, welche Maßnahmen der Tierhalter im konkreten Einzelfall zu ergreifen hat.
Zum Leitfaden und Merkblatt >> www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutzplan_niedersachsen_2011_2018