20.02.2023rss_feed

Industrieemissionsrichtlinie: EU-Kommission hat möglicherweise mit veralteten Zahlen gerechnet

©ISN/ Jaworr

©ISN/ Jaworr

Die von der Europäischen Kommission zur Novelle der Industrieemissionsrichtlinie kommunizierten Zahlen basieren möglicherweise auf 7 Jahre alten Daten. Nach aktuelleren Zahlen fällt der Anteil der betroffenen Betriebe bedingt durch den Strukturwandel deutlich höher aus, berichtet Agra Europe.

 

Strukturwandel wird ausgeblendet

Die von der Europäischen Kommission zur Novelle der Industrieemissionsrichtlinie kommunizierten Zahlen basieren möglicherweise auf einer veralteten Grundlage. Das legt ein Bericht des Nachrichtenportals Euractiv nahe, der in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde. Demnach beruhen die Angaben zur Anzahl der Betriebe, die durch den vorgeschlagenen Grenzwert von 150 Großvieheinheiten (GVE) unter den Anwendungsbereich der neuen Vorgaben fallen würden, auf Daten des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) von 2016. Würden der Abschätzung Daten von 2020 zugrunde gelegt, würde sich der Anteil der betroffenen Betriebe beträchtlich erhöhen, ihre Anzahl soll allerdings bedingt durch den Strukturwandel kleiner sein.

 

Ein Fünftel aller Tierhalter fallen unter den Anwendungsbereich

Euractiv beruft sich auf ein Dokument der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission (DG ENVI). Dieses soll in der Arbeitsgruppe Umwelt des EU-Rates vorgestellt worden sein. Die großen Unterschiede zwischen den beiden Berechnungsgrundlagen werden neben dem Strukturwandel auch auf methodische Änderungen bei der Datenerfassung zurückgeführt. Bei der Vorstellung der Novelle im April 2022 hatte die Kommission erklärt, von der überarbeiteten Richtlinie würden 185.000 Betriebe beziehungsweise 13 % der Tierhalter in der gesamten EU erfasst. Auf Grundlage der Daten von 2020 würden gut 50.000 Betriebe weniger betroffen sein, die allerdings ein Fünftel aller Tierhalter in der Gemeinschaft ausmachen würden.

 

61% der Schweinehalter betroffen

Betrachtet man die einzelnen Sektoren, so werden die Unterschiede nochmals deutlicher. Bei den Schweinehaltern sollten gemäß der ursprünglichen Annahmen 48.500 beziehungsweise 18 % der Betriebe von der Novelle erfasst werden; anhand der neueren Daten würde das auf 37.248 Betriebe beziehungsweise einen Anteil von 61 % korrigiert. Bei den Geflügelhaltern war die Kommission bei der Präsentation ihres Vorschlags von 51.700 Betrieben und einem Anteil von 15 % ausgegangen; auf Basis der aktuelleren Daten würden 20.390 Betriebe veranschlagt, die aber einem Anteil von 58 % entsprechen sollen. Weniger ins Gewicht fallen die 2020-Daten bei der erstmals einzubeziehenden Rinderhaltung. Hier war zunächst von 84 000 Landwirten beziehungsweise 10 % aller Rinderhalter ausgegangen worden; auf Basis der neueren Daten würden hingegen 67 740 Betriebe oder 12,5 % aller Rinderhalter unter die Richtlinie fallen.

 

Höherer Anteil Gesamtemissionen einbezogen

Wie Euractiv weiter berichtet, wird die Abschätzung anhand der aktuelleren Daten in der DG ENVI überwiegend als Bestätigung für den eingeschlagenen Kurs verstanden. Es werde ein höherer Anteil der Gesamtemissionen einbezogen, während aufgrund der geringeren Anzahl der erfassten Betriebe niedrigere Verwaltungskosten zu erwarten seien, zitiert das Nachrichtenportal aus dem Dokument. Im Ergebnis verbessere sich das gesellschaftliche Kosten-Nutzen-Verhältnis.

 


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