Initiative Tierwohl: Bundeskartellamt erwirkt Umstellung der Tierwohl-Honorierung
Auf Drängen des Bundeskartellamts stellt die Initiative Tierwohl (ITW) ab 2024 die Honorierung um. Statt des verbindlichen Tierwohlentgelts sollen die Mehrkosten für das Tierwohl-Engagement der Mäster künftig über eine Auszahlung durch die Schlachtbetriebe auf Basis einer unverbindlichen Empfehlung ausgeglichen werden. Ferkelerzeuger sollen weiterhin einen festen Betrag pro Tier über die ITW bekommen, berichtet AgE.
ISN: Der Abstimmungsprozess dauert in den Gremien der ITW in den kommenden Wochen noch weiter an. Erst wenn alle Details auf dem Tisch liegen, kann jeder einzelne Schweinehalter für seinen Betrieb individuell einordnen, kalkulieren und dann entscheiden, ob und in welcher Form er an der neuen Programmphase der ITW teilnimmt.
Die Initiative Tierwohl (ITW) wird den bislang geltenden, verpflichtenden Preisaufschlag für die Abnehmer der teilnehmenden Erzeugerbetriebe, das sogenannte Tierwohlentgelt
, zum Jahresbeginn 2024 abschaffen. Stattdessen werde die Finanzierung der mit den Tierwohlkriterien verbundenen Mehrkosten der Mäster künftig über eine Auszahlung durch die Schlachtbetriebe auf Basis einer festgelegten Empfehlung erfolgen, teilte die ITW heute in Bonn mit. Mit dieser Entscheidung reagiert die Initiative auf wettbewerbliche Bedenken, die das Bundeskartellamt geäußert hatte. Aus Sicht der Bonner Wettbewerbshüter ist die Unerlässlichkeit des verbindlichen Tierwohlentgelts aufgrund der zwischenzeitlichen Etablierung der ITW, ihres hohen Verbreitungsgrades sowie der Existenz von Konkurrenzlabeln ohne verbindliche Preiselemente zu bezweifeln.
Bundeskartellamt fordert mehr Wettbewerb
Das Bundeskartellamt ist seit 2014 mit der Initiative Tierwohl befasst. Die Bonner Wettbewerbshüter hatten den einheitlichen Preisaufschlag trotz gewisser wettbewerblicher Bedenken in der Einführungsphase der Initiative toleriert und der ITW seinerzeit bereits aufgegeben, das Finanzierungsmodells perspektivisch wettbewerblicher auszugestalten.
Eckpfeiler sollen zeitnah beschlossen werden
Nach Angaben des ITW-Geschäftsführers Robert Römer sollen die mit dem Bundeskartellamt abgestimmten Leitplanken für die Fortführung der ITW ab 2024 in den kommenden Wochen in den hauseigenen Gremien beraten. Für die Ferkelerzeuger soll weiter ein fester Betrag pro Tier über die ITW gezahlt werden. Ab Sommer 2024 werde es jedoch eine Unterscheidung hinsichtlich der Höhe des Betrages geben. Landwirte, die ihre Ferkel an einen ITW-Mäster lieferten, erhielten mehr Geld. Mit dieser Differenzierung sollen Römer zufolge zusätzliche Anreize für Ferkelerzeuger gesetzt werden, um künftig die Lieferkette von der Geburt bis zur Schlachtung zu schließen. Weitere Details würden bekanntgeben, sobald einschlägige Beschlüsse erfolgt seien.
Die ISN meint:
Die Gremien der ITW befinden sich mitten im Abstimmungsprozess, der in den kommenden Wochen noch weiter andauern wird. Für eine Gesamtbewertung kommt es am Ende auf die Details an, die in ihrer Summe festgelegt werden. Erst wenn diese feststehen, wird jeder einzelne Schweinehalter für seinen Betrieb individuell einordnen, kalkulieren und dann entscheiden können, ob und in welcher Form er an der neuen Programmphase der ITW teilnimmt.