Initiative Tierwohl: Geteiltes Echo – wie geht es weiter mit der Warteliste?
Freude und Enttäuschung liegen bei der Initiative Tierwohl in diesen Tagen sehr nah zusammen.
Zunächst einmal sind die hohen Anmeldezahlen als ein positives Zeichen der Landwirtschaft zur Bereitschaft für ein Engagement beim Tierwohl positiv zu bewerten. Während allerdings eine große Zahl von Schweine haltenden Betrieben Ende letzter Woche von der Trägergesellschaft der Initiative Tierwohl für die Auditierung zugelassen worden ist, konnte eine ebenso große Zahl von Betrieben bisher jedoch noch nicht berücksichtigt werden und wurde zunächst auf eine Warteliste gesetzt.
Dies sorgt für erhebliche Unruhe und Unzufriedenheit unter den betroffenen Betrieben. Vollkommen zurecht!
Schließlich sind eine Vielzahl der nun auf der Warteliste stehenden Betriebe in Vorleistung gegangen und haben nicht unerhebliche Investitionen getätigt. Daher sind alle Initiatoren der Initiative Tierwohl nun gefordert, dass die zur Verfügung stehenden Mittel erweitert werden, damit alle Interessierten auch teilnehmen können. Dafür setzt sich die ISN in diesen Tagen natürlich mit Hochdruck ein. Aber nicht nur das, für zusätzliche Unsicherheit sorgen zudem die vielen noch offenen Fragen im Zusammenhang mit der Entstehung und der Abarbeitung der Warteliste.
Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt:
Die Auswahl der Betriebe, wer direkt berücksichtigt wird und wer zunächst auf die Warteliste kommt, erfolgte per Losverfahren.
Die Trägergesellschaft hat gegenüber der ISN erläutert, dass es beim Losverfahren keine Quotierung oder sonstige Auswahlverfahren gegeben hat. Allen Betrieben mit demselben Anmeldedatum und Umsetzungszeitpunkt wurden mittels eines Zufallsgenerators Zufallszahlen zugewiesen. Die Platzvergabe auf der Warteliste erfolgte dann anhand der Sortierung nach der Größe der Zufallszahlen. Die aktuelle Warteliste wurde aktuell von der Trägergesellschaft an die Bündler verschickt. Betriebe, die auf der Warteliste stehen, können nun bei ihrem Bündler erfragen, an welcher Position sie sich konkret befinden.
Sie haben die Möglichkeit nachzurücken, wenn weitere Finanzmittel zur Verfügung stehen.
Dies geschieht z.B., wenn weitere Einzahlungen in den Tierwohl-Topf erfolgen, Betriebe das Audit nicht bestehen sollten oder Betriebe ihre Anmeldung zurückziehen. Beispielsweise haben sich nach Kenntnis der ISN in diesen Tagen einige Betriebe, die sich auf den letzten Drücker angemeldet hatten, wieder abgemeldet, da sie die Kriterien wohl doch nicht so schnell erfüllen können, wie zunächst gedacht.
Es kommt in diesen Tagen übrigens auch noch vor, dass Betriebe von ihren Bündlern überhaupt noch keine Nachricht erhalten haben, ob sie dabei sind oder nicht. Auch hier gilt:
Kontaktieren Sie umgehend Ihren Bündler und fragen Sie nach! Die ersten Tierwohl-Audits auf den Betrieben haben in den vergangenen Tagen bereits stattgefunden. Natürlich haben auch die Betriebe, die gegenwärtig auf der Warteliste stehen, die Möglichkeit, sich von der Liste streichen zu lassen.
Wenn der Betrieb bei der Vergabe bisher noch nicht zum Zuge gekommen ist, hat dieser noch die Möglichkeit zur Anpassung der Daten, d.h. der Betrieb darf über den Bündler sowohl die Tieranzahl als auch die ausgewählten Kriterien anpassen. Die Daten können so lange angepasst werden, bis die Auditerlaubnis erteilt wurde. Danach dürfen die Kriterien und die Tieranzahl nicht mehr geändert werden.
Betriebe, die auf der Warteliste stehen, können - sobald sie die Zulassung zur Auditierung erhalten - einmalig den Umsetzungszeitpunkt ändern, natürlich ohne dass sie in der Warteliste nach hinten rücken. Dieser Umsetzungstermin darf dann um bis zu fünf Monate (gerechnet ab der Bekanntgabe über die Zulassung zur Auditierung) später liegen. Somit haben die betroffenen Betriebe dann noch ausreichend Zeit, ggf. gewählte Verpflichtungen z.B. zur Erhöhung des Platzangebotes rechtzeitig vor der Auditierung wieder zu erfüllen.
Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden.